Überfordert bei der Futtersuche

KOI&BONSAI

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es ist doch völlig logisch, dass Endverbraucher andere Preise bezahlen, wie ein Händler der dies weiter verkauft oder selber verbraucht! Als Händler hat man daher einen Gewerbe angemeldet!
 

Martin69

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Das hab ich wohl verstanden und weiss auch wie dies funktioniert :wink:
Aber allein - ein Gewerbe anmelden - und damit seine Koi günstiger zu versorgen , damit ist es glaub ich nicht getan - da hängt wohl noch einiges mehr dran :!:
 

Karl der Koi

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Man sollte nie firma und Privat vermischen. Solch Schuß geht schnell nach Hinten los. Mal davon abgesehen das es gesetzlich verboten ist.

Das meinte wohl Freund Martin.

Grüßle :D
 

aixkoi

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Hi Karlchen,

was bitte ist gesetzlich verboten?

Meines Wissens nach ist das eine reine Frage des Umsatzsteuer Handlings- Privatverbrauch kostenneutral- , wenn das korrekt gebucht wird, wo ist das Problem bzw. das Verbot?
 
Hallo Rolf,
aixkoi schrieb:
Meines Wissens nach ist das eine reine Frage des Umsatzsteuer Handlings- Privatverbrauch kostenneutral- , wenn das korrekt gebucht wird, wo ist das Problem bzw. das Verbot?
es gibt kein Verbot. Aber es gibt eine klare Linie des Finanzamtes. Wenn Dein Privatverbrauch die Höhe des sonstigen gewerblichen Umsatzes erreicht/übersteigt, oder kaum Umsatz getätigt wird, wird das ganze als Hobby eingestuft und die "Firma" vom Finanzamt geschlossen. Und das auch noch rückwirkend.
 

Karl der Koi

Mitglied
Nochmal,

die Vermischung von privaten und geschäftlichen Vorgängen ist nicht gestattet.
Natürlich ist das buchhalterisch bezogen. Ist doch klar. das betrifft aber das gesammte Buchwerk. Also nicht nur die Umsatzsteuer.

Vom Aspeckt des Hobbys mal ganz abgesehen.

Und somit stehen wir dann wieder am Ausgangspunkt.

Privat und Geschäft in strickter Trennung.



Grüßle :D
 

Martin69

Plus Mitglied
Mikrobiologie schrieb:
Hallo Rolf,
aixkoi schrieb:
Meines Wissens nach ist das eine reine Frage des Umsatzsteuer Handlings- Privatverbrauch kostenneutral- , wenn das korrekt gebucht wird, wo ist das Problem bzw. das Verbot?
es gibt kein Verbot. Aber es gibt eine klare Linie des Finanzamtes. Wenn Dein Privatverbrauch die Höhe des sonstigen gewerblichen Umsatzes erreicht/übersteigt, oder kaum Umsatz getätigt wird, wird das ganze als Hobby eingestuft und die "Firma" vom Finanzamt geschlossen. Und das auch noch rückwirkend.
Das sind die Gesetze / Richtlinien ( könnt ja mal versuchen zu meckern , beim FA :wink: ) Und da find ich es nicht wirklich " fördernd " wenn ihr dies pauschalisiert , oder runter schreibt ( war sicher nicht so gemeint ) aber das geht schief , glaub mir ( und den Anderen )

Danke Karl :lol: als " Freund " erwähnt zu werden ...... :oops:
 
Hallo Martin,
Martin69 schrieb:
Und da find ich es nicht wirklich " fördernd " wenn ihr dies pauschalisiert , oder runter schreibt ( war sicher nicht so gemeint ) aber das geht schief , glaub mir ( und den Anderen )
ich pauschaliere nicht und schreibe auch nichts runter.
Ich weise nur darauf hin was passieren könnte. Und dies aus eigener Erfahrung. Ich hatte Mühe für eine Bekannte eine Stundung der zurückgeforderten Gelder beim Finanzamt zu erreichen. Dabei ging es um 6000.- Euro, rückwirkend für 3 Jahre. Ich muss aber auch gestehen, die Bekannte war selten dämlich.
 

Martin69

Plus Mitglied
Hey Microbe

Hab doch nix Gegenteiliges behauptet :wink: Bin ganz deiner Meinung :!:
Warum so " a..o " :?:
Zwecks Zitat :?: :?:
 
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