Kuckuck Bernd
Mitglied
Teil 1 hier:
http://www.koi-live.de/viewtopic.php?p= ... bc7eebdd11
Da ich aber nicht auf Seite 76 weitermachen möchte und dieser Thread ja aus dem Jahre 2011 stammt, beginne ich hier mal Teil 2.
Der Wünschenswerte Ablauf vor der Erstellung einer Antwort zu diesem Beitrag wäre:
1. lesen,
2. verstehen,
3. denken,
4. nochmal denken,
5. antworten - ohne Ironie oder Seitenhiebe, ganz einfach sachlich !!:roll: auch wenn es einigen schwer fällt. :wink:
Grund:
Immer wenn hier oder in einem anderen Forum in einem Beitrag das Algenmittel und Support angesprochen oder angeboten wird, geht die leidige Diskussion von vorne los.
So auch wieder im Beitrag von Klaus1.
http://www.koi-live.de/viewtopic.php?t= ... 8eb47ff5b6
Da ich ein Befürworter dieses sehr gut wirkenden Algen und dazu noch äußerst günstigen Mittels bin, habe ich die erneute Diskussion zum Anlass genommen, mich mit der Firma,
Vivani Fishfood
De Gruisdonk 5A
5928 RT Venlo in Holland, per Mail, in Verbindung zu setzen.
Meine Anfrage: 16.3.2015, um 8:51 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benutze dieses Algenpulver seit Jahren mit sehr viel Erfolg und empfehle es auch in verschieden Koiforen weiter.
Immer wieder kommt jedoch der Hinweis, dass dieses Mittel, da es Algizide enthält, für Deutschland keine Zulassung haben soll.
Um endlich Klarheit in diese ständig wiederkehrenden Vorhaltungen zu bringen, wäre es gut, wenn Sie mir diese Zulassungs- Registrierungnummer einmal mitteilen könnten.
Noch besser wäre es natürlich, wenn diese Nummer auf allen Gebinden ( Flaschen/ Dosen ) aufgedruckt oder zusätzlich angebracht werden würde.
Hier ein Auszug aus der Zulassungsverordnung:
"Gemäß der Biozid-Meldeverordnung erhalten die gemeldeten Produkte eine Registriernummer. Die Registriernummer besteht aus einem Buchstaben (N-) und einer fünfstelligen Nummer. Das Produkt muss nun mit dieser Nummer versehen werden.
Die Meldung muss vor dem ersten Inverkehrbringen des Produktes erfolgen."
In Erwartung auf Ihre Antwort,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Bernd W.
Die Antwort kamm prommt um 08:58 Uhr
Am 16.03.2015 um 08:58 schrieb Vivani Fishfood (info):
Hallo Bernhard,
Dass mittel hat kein zulassung in Deutschland und ist deswegend auch nicht in Deutschand im verkauf bei Teichcenter / koishops.... In alle andere EU lander darf man es verkaufen, nur nicht in Deutschland.
Grusse,
Vincent
Wohl zurückzuführen auf unsere deutsche Gründlichkeit !! :evil:
Am 16.03.2015 um 09:08 schrieb Bernhard W.
Hallo Vincent,
erst einmal vielen Dank für die schnelle und ehrliche Antwort!
Aber dann stellt sich doch sofort die Frage, wie das aus der Sicht des Käufers aussieht.
Macht er sich nicht strafbar, wenn er ein Mittel in Deutschland einsetzt, das eigentlich nicht in Deutschland verkauft werden darf?
Oder ist nur der Verkauf in Deutschland, nicht aber die Anwendung, ohne die erforderliche Zulassung statthaft ?
In Zeiten der globalen Internetverkaufsräume kann man weltweit einkaufen, ohne letztendlich zu wissen, dass ein Artikel keine deutsche " Verkaufszulassung " hat.
Diese Info`s wären ja für die Anwender vom größtem Interesse !
Mit freundlichen Grüßen
Bernd W.
Die Antwort kam erneut prommt!
Am 16.03.2015 um 09:47 schrieb Vivani Fishfood (info):
Hallo Bernhard,
Wir sind eine Hollandische firma, unsere kunden kaufen deshalb in Holland, nicht in Deutschland.
Das product war bis 3-4 jahren zuruck auch in Deutschland verfugbar bei handler.
Denn Hersteller (aus Holland) will keine zulassungsnummer haben weil es sich nicht lohnt und / oder er will die zusammenstellung von sein product nicht offenbahr machen. Das product kostet wenig und functioniert sehr gut (andere hersteller mit teuere anti faden algen producten sind auch intressiert was da drin ist…)
Die meise Deutsche kunden die es bei uns kaufen wissen das es kein zulassungsnummer hat in Deutschland und gebrauchen es schon fur viele jaren (haben es vorher in Deutschland gekauft).
Grusse,
Vincent
Hier noch meine Antwort auf sein letztes Schreiben:
Hallo Vincent,
erneut vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das klappt ja wunderbar.
Ich werde auch weiter dieses Mittel benutzen, egal welche Panikmache von einzelnen Usern kommt. Eventuell stehen da auch Konkurrenten dahinter, die wegen des geringen Preises von PS nicht mehr wettbewerbsfähig sind.
Ich werde mich mal im Netz schlau machen und nach den Folgen einer Anwendung von nicht in Deutschland zugelassenen " Teichzubehörmittelchen " suchen.
Bezüglich Medikamente aus dem Ausland, die in Deutschland keine Zulassung haben, bin ich schon Fündig geworden. Hier gibt es sogar eine Entscheidung des BGH ( Oberster deutscher Gerichtshof ) die eine Anwendung nicht unter Strafe stellen. Vorausgesetz das Mittel hat in anderen Ländern bereits eine Zulassung.
Ja ja wir " Deutschen " wir nehmen immer alles ganz genau!
Gruß und weiter viel Erfolg mit PS
wünscht
Bernd
Halten wir fest:
1. Das Mittel wurde bis vor 3-4 Jahren auch in Deutschland verkauft !
Grund der Einstellung des Verkaufs war dann wohl auch die hier von mir beauftragte und durchgeführte Analyse der Wirkstoffe von PS, sowie die daraus resultierenden Diskussionen
2. Das PS hatte noch nie eine Zulassung in Deutschland !
Grund ? Wohl auch schon die Antwort, auf meine Anfrage bei Hersteller, aus dem Jahre 2011.
" Bei der Zusammensetzung der Wirkstoffe kommen hauptsächlich verschiedene Kalkmischung zum Einsatz. Die weiteren Inhaltsstoffe sind eine Geheimrezeptur ", die der Hersteller nicht offen legen wollte.
Zum weiteren lohne sich ds Zulassungsverfahren, bei dem geringen VK nicht, wenn es jeder über das naheliegende Ausland beziehen kann.
Wie Sieht es jetzt für den Anwender aus?
Macht er sich in irgendeiner Weise strafbar wenn er Pond Support, zur Bekämpfung seine Algen, in seinen Teich einbringt?
Ich meine : NEIN !!!
Meine Meinung begründe ich wie folgt.
Menschen sind in ihrer Wertigkeit aus der Sicht von Gesetzen und Vorschriften wohl ganz oben an zu siedeln. Die meisten auf jeden Fall. :roll:
Aber, die medizinische Zulassung von Medikamenten in Deutschland ist eine sehr kostenintensive und zeitraubende Angelegenheit.
Jahrelange medizinische Studien, wissenschaftliche Abhandlungen und Analysen sind für eine solche Zulassung erforderlich.
Nicht nur in Deutschland wird im Bereich der Medizin geforscht und experimentiert sondern überall auf der Welt. So gibt es erfolgreiche Studien über ein neues Medikament, in den verschiedensten Richtungen, die im Ausland für eine Zulassung ausreichen und damit zugelassen sind.
Nur in Deutschland, muss!!!! Ein solches Medikament erneut den Zulassungsprozess durchlaufen.
In der globalisierten Welt des Internets ist es ein leichtes ein solches Medikament zu beziehen.
Aber auch hier stellt sich dann die Frage, darf ein Mediziner ein solches, in Deutschland nicht zugelassenes Medikament, bei seinem Patienten in Anwendung bringen?
Hier hat der Bundesgerichtshof eine klare Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung bezieht auf ein gynäkologisches Medikament, steht aber m.E. wohl kausal gesehen für alle importierten Medikamente.
Eine entsprechende PDF und Doc habe ich Euch im Anhang beigefügt.
Wandelt man jetzt die Verhältnisse etwas ab und setzt für den Mediziner den Teichbesitzer und für den Patienten, den Teichmit Inhalt, entfällt sogar die Rezeptpflicht für das Mittel. :roll:
So, ich hoffe dass einige diese Ausführungen nachvollziehen können und sich zukünftig unnötige Diskusionen verhindern lassen.
Alte abgelutschte Kamellen auch hier nicht erneut wiederholt zu werden.
Tatsache ist, dass einige der anfänglich erbitterten Gegnern des Mittels nunmehr auch darauf zurückgreifen das belegen mir die zahlreichen Kontakte über private Nachrichten in den letzten drei Jahren.
Wir können hier gerne weiter über dieses alljährlich Thema diskutieren, aber bitte ohne jegliche Ironie und sachlich !!!!! :roll:
http://www.koi-live.de/viewtopic.php?p= ... bc7eebdd11
Da ich aber nicht auf Seite 76 weitermachen möchte und dieser Thread ja aus dem Jahre 2011 stammt, beginne ich hier mal Teil 2.
Der Wünschenswerte Ablauf vor der Erstellung einer Antwort zu diesem Beitrag wäre:
1. lesen,
2. verstehen,
3. denken,
4. nochmal denken,
5. antworten - ohne Ironie oder Seitenhiebe, ganz einfach sachlich !!:roll: auch wenn es einigen schwer fällt. :wink:
Grund:
Immer wenn hier oder in einem anderen Forum in einem Beitrag das Algenmittel und Support angesprochen oder angeboten wird, geht die leidige Diskussion von vorne los.
So auch wieder im Beitrag von Klaus1.
http://www.koi-live.de/viewtopic.php?t= ... 8eb47ff5b6
Da ich ein Befürworter dieses sehr gut wirkenden Algen und dazu noch äußerst günstigen Mittels bin, habe ich die erneute Diskussion zum Anlass genommen, mich mit der Firma,
Vivani Fishfood
De Gruisdonk 5A
5928 RT Venlo in Holland, per Mail, in Verbindung zu setzen.
Meine Anfrage: 16.3.2015, um 8:51 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benutze dieses Algenpulver seit Jahren mit sehr viel Erfolg und empfehle es auch in verschieden Koiforen weiter.
Immer wieder kommt jedoch der Hinweis, dass dieses Mittel, da es Algizide enthält, für Deutschland keine Zulassung haben soll.
Um endlich Klarheit in diese ständig wiederkehrenden Vorhaltungen zu bringen, wäre es gut, wenn Sie mir diese Zulassungs- Registrierungnummer einmal mitteilen könnten.
Noch besser wäre es natürlich, wenn diese Nummer auf allen Gebinden ( Flaschen/ Dosen ) aufgedruckt oder zusätzlich angebracht werden würde.
Hier ein Auszug aus der Zulassungsverordnung:
"Gemäß der Biozid-Meldeverordnung erhalten die gemeldeten Produkte eine Registriernummer. Die Registriernummer besteht aus einem Buchstaben (N-) und einer fünfstelligen Nummer. Das Produkt muss nun mit dieser Nummer versehen werden.
Die Meldung muss vor dem ersten Inverkehrbringen des Produktes erfolgen."
In Erwartung auf Ihre Antwort,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Bernd W.
Die Antwort kamm prommt um 08:58 Uhr
Am 16.03.2015 um 08:58 schrieb Vivani Fishfood (info):
Hallo Bernhard,
Dass mittel hat kein zulassung in Deutschland und ist deswegend auch nicht in Deutschand im verkauf bei Teichcenter / koishops.... In alle andere EU lander darf man es verkaufen, nur nicht in Deutschland.
Grusse,
Vincent
Wohl zurückzuführen auf unsere deutsche Gründlichkeit !! :evil:
Am 16.03.2015 um 09:08 schrieb Bernhard W.
Hallo Vincent,
erst einmal vielen Dank für die schnelle und ehrliche Antwort!
Aber dann stellt sich doch sofort die Frage, wie das aus der Sicht des Käufers aussieht.
Macht er sich nicht strafbar, wenn er ein Mittel in Deutschland einsetzt, das eigentlich nicht in Deutschland verkauft werden darf?
Oder ist nur der Verkauf in Deutschland, nicht aber die Anwendung, ohne die erforderliche Zulassung statthaft ?
In Zeiten der globalen Internetverkaufsräume kann man weltweit einkaufen, ohne letztendlich zu wissen, dass ein Artikel keine deutsche " Verkaufszulassung " hat.
Diese Info`s wären ja für die Anwender vom größtem Interesse !
Mit freundlichen Grüßen
Bernd W.
Die Antwort kam erneut prommt!
Am 16.03.2015 um 09:47 schrieb Vivani Fishfood (info):
Hallo Bernhard,
Wir sind eine Hollandische firma, unsere kunden kaufen deshalb in Holland, nicht in Deutschland.
Das product war bis 3-4 jahren zuruck auch in Deutschland verfugbar bei handler.
Denn Hersteller (aus Holland) will keine zulassungsnummer haben weil es sich nicht lohnt und / oder er will die zusammenstellung von sein product nicht offenbahr machen. Das product kostet wenig und functioniert sehr gut (andere hersteller mit teuere anti faden algen producten sind auch intressiert was da drin ist…)
Die meise Deutsche kunden die es bei uns kaufen wissen das es kein zulassungsnummer hat in Deutschland und gebrauchen es schon fur viele jaren (haben es vorher in Deutschland gekauft).
Grusse,
Vincent
Hier noch meine Antwort auf sein letztes Schreiben:
Hallo Vincent,
erneut vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das klappt ja wunderbar.
Ich werde auch weiter dieses Mittel benutzen, egal welche Panikmache von einzelnen Usern kommt. Eventuell stehen da auch Konkurrenten dahinter, die wegen des geringen Preises von PS nicht mehr wettbewerbsfähig sind.
Ich werde mich mal im Netz schlau machen und nach den Folgen einer Anwendung von nicht in Deutschland zugelassenen " Teichzubehörmittelchen " suchen.
Bezüglich Medikamente aus dem Ausland, die in Deutschland keine Zulassung haben, bin ich schon Fündig geworden. Hier gibt es sogar eine Entscheidung des BGH ( Oberster deutscher Gerichtshof ) die eine Anwendung nicht unter Strafe stellen. Vorausgesetz das Mittel hat in anderen Ländern bereits eine Zulassung.
Ja ja wir " Deutschen " wir nehmen immer alles ganz genau!
Gruß und weiter viel Erfolg mit PS
wünscht
Bernd
Halten wir fest:
1. Das Mittel wurde bis vor 3-4 Jahren auch in Deutschland verkauft !
Grund der Einstellung des Verkaufs war dann wohl auch die hier von mir beauftragte und durchgeführte Analyse der Wirkstoffe von PS, sowie die daraus resultierenden Diskussionen
2. Das PS hatte noch nie eine Zulassung in Deutschland !
Grund ? Wohl auch schon die Antwort, auf meine Anfrage bei Hersteller, aus dem Jahre 2011.
" Bei der Zusammensetzung der Wirkstoffe kommen hauptsächlich verschiedene Kalkmischung zum Einsatz. Die weiteren Inhaltsstoffe sind eine Geheimrezeptur ", die der Hersteller nicht offen legen wollte.
Zum weiteren lohne sich ds Zulassungsverfahren, bei dem geringen VK nicht, wenn es jeder über das naheliegende Ausland beziehen kann.
Wie Sieht es jetzt für den Anwender aus?
Macht er sich in irgendeiner Weise strafbar wenn er Pond Support, zur Bekämpfung seine Algen, in seinen Teich einbringt?
Ich meine : NEIN !!!
Meine Meinung begründe ich wie folgt.
Menschen sind in ihrer Wertigkeit aus der Sicht von Gesetzen und Vorschriften wohl ganz oben an zu siedeln. Die meisten auf jeden Fall. :roll:
Aber, die medizinische Zulassung von Medikamenten in Deutschland ist eine sehr kostenintensive und zeitraubende Angelegenheit.
Jahrelange medizinische Studien, wissenschaftliche Abhandlungen und Analysen sind für eine solche Zulassung erforderlich.
Nicht nur in Deutschland wird im Bereich der Medizin geforscht und experimentiert sondern überall auf der Welt. So gibt es erfolgreiche Studien über ein neues Medikament, in den verschiedensten Richtungen, die im Ausland für eine Zulassung ausreichen und damit zugelassen sind.
Nur in Deutschland, muss!!!! Ein solches Medikament erneut den Zulassungsprozess durchlaufen.
In der globalisierten Welt des Internets ist es ein leichtes ein solches Medikament zu beziehen.
Aber auch hier stellt sich dann die Frage, darf ein Mediziner ein solches, in Deutschland nicht zugelassenes Medikament, bei seinem Patienten in Anwendung bringen?
Hier hat der Bundesgerichtshof eine klare Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung bezieht auf ein gynäkologisches Medikament, steht aber m.E. wohl kausal gesehen für alle importierten Medikamente.
Eine entsprechende PDF und Doc habe ich Euch im Anhang beigefügt.
Wandelt man jetzt die Verhältnisse etwas ab und setzt für den Mediziner den Teichbesitzer und für den Patienten, den Teichmit Inhalt, entfällt sogar die Rezeptpflicht für das Mittel. :roll:
So, ich hoffe dass einige diese Ausführungen nachvollziehen können und sich zukünftig unnötige Diskusionen verhindern lassen.
Alte abgelutschte Kamellen auch hier nicht erneut wiederholt zu werden.
Tatsache ist, dass einige der anfänglich erbitterten Gegnern des Mittels nunmehr auch darauf zurückgreifen das belegen mir die zahlreichen Kontakte über private Nachrichten in den letzten drei Jahren.
Wir können hier gerne weiter über dieses alljährlich Thema diskutieren, aber bitte ohne jegliche Ironie und sachlich !!!!! :roll:
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