genemigung für Teichbau ?????

Erdbau1

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Hallo kann dazu nur sagen, wenn mann nicht mit dem Nachbarn zurecht kommt ist es blöd , daher wäre ich ein bisschen vorsichtig . Ich würde erst bei der Gemeinde fragen oder Amt bevor der Bagger anrollt.Letztes Jahr habe ich bei Schweinfurt einen schönen grossen Koiteich verfüllen müssen wegen der Nachbarschaft, nicht wegen zu nahem bauen an der Grenze , sondern wegen den Fröschen"quaken" ist sogar bis zum Gerichtsbeschluss gekommen.Daher erst fragen bei so einem Nachbarn
 

Ralf_N

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Hallo zusammen,

mir fallen zum Teich- Poolbau ein drei Eckdaten ein.

3 Meter Bauabstand der aber nicht zwingend greiffen muss.
Besteht schon eine Einseitige Grenzbebauung z.B. durch eine Garage, ist auf dieser Grundsteuckseite keine Abstand einzuhalten

bis 100m³ Baugenehmigungs frei.

ab >1,50m Tiefe ist ein Bademeister pflicht ( Pool )
 

dekota

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hy ich bin da aber auch der vorsichtige die nachbarn passen immer zu sehr auf einen auf manche leute haben die augen überall deshalb würde ich auch fragen wie das geht bevor das ärger gibt.das man unnötigen ärger vermeiden kann.
 

Klaus

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Hallo zusammen,

1. Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Also können hier Unterschiede in den verschiedenen Landesbauordnungen vorhanden sein, obwohl die grobe Orientierung in der sogenannten Musterbauordung liegt.

2. In NRW gilt folgendes:
Aushub bis 100 m³ ist genehmigungsfrei.

3. Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW sind nicht einzuhalten, wenn keine Bauteile wesentlich aus dem Boden hervorschauen. Hier ist maßgeblich, ob von dem Vorhaben eine Wirkung wie von Gebäuden ausgeht.

4. Ragen die Wände des Pools oder des Teiches soweit aus dem Boden, dass die Wirkung wie von einem Bauwerk entsteht sind 3 m Abstandsflächen einzuhalten. Dies ist unabhängig von einer grenzständig errichteten Garage.

@ Ralf_N
Besteht schon eine Einseitige Grenzbebauung z.B. durch eine Garage, ist auf dieser Grundsteuckseite keine Abstand einzuhalten
In NRW ist das so nicht zutreffend. Garagen sind priviligiert und dürfen in Abstandsflächen stehen. Bei einer Grenzbebauung gem. BauO NRW (das heißt, im Bebauungsplan sind die Baufenster so definiert, dass eine Grenzbebauung möglich oder sogar erforderlich ist) müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Meistens ist es so, dass in diesem Fall die Grenze bebaut werden muss (mit Gebäuden). Wahrscheinlich hast Du das gemeint :wink: .

Also:
Bei einem Teich mit 100.000 Liter Volumen, welcher unwesentlich aus dem Erdreich ragt, ist keine Baugenehmigung erforderlich und es müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden.

Die Regeln der Technik (Normen etc.) müssen natürlich eingehalten werden. Das bedeutet, dass für einen Aushub von 2 Metern Tiefe, direkt an der vorhandenen Grenzwand zum Nachbarn natürlich eine abschnittsweise Unterfangung des Nachbarfundamentes gem. DIN oder eine Abböschung gem. DIN zwingend notwendig ist.
Alles klar :? ?
Soweit der kleine Exkurs in´s Bauordnungsrecht des Landes NRW. 8)

Gruß Klaus
[/quote]
 

tuffi.sug.ch

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@klaus: DANKE für die ausführungen, das beruhigt mich kolossal :) ich bekam schon sorgenfalten bei den bisherigen threads, habe mich aber noch zurück halten können, bei den zuständigen behörden anzuklopfen und nachzufragen...

gruss
andreas
 

Klaus

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Guten Morgen,
wenn man ein gutes Nachbarschaftsverhältnis hat, ist das sowieso die halbe Miete. Wenn nicht, würde ich im Zweifelsfall immer die Baubehörden interviewen. Der Rückbau einer illegalen Anlage bringt einen sonst zur Verzweiflung :cry: .

Wenn ein unangenehmer Nachbar bei einem illegalen Zustand nicht locker lässt, hat man früher oder später schlechte Karten.

Zum Glück kann man einen Teich in der Regel kostengünstiger im Erdreich unterbringen als ausserhalb :wink:

Und 100.000 Liter..... :D , da kann man Morgens auch noch seine Trainingsstrecken absolvieren, selbst wenn man durch Nachbarn und Behörden genötigt wird diese kleine Lösung wählen zu müssen :wink:

Einen schönen Tag,
Gruß Klaus
 
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