Hallo
Elmar, Dein § 5 gilt nicht für Katzen, sondern für Hunde, es gibt bei Katzen ein Gerichtsurteil, das besagt, das die Katze nicht in dieser Art beaufsichtigt werden kann, weil das gar nicht möglich ist, mein Groll gilt auch nicht unbedingt Dir, es geht mir hier um das Gequatsche mit dem Töten. :?
Aber solche Leute knallen wahrscheinlich auch Singvögel ab, weil die sonst in den geheiligten Teich kacken würden. :lol:
Egal, mein Standpunkt ist klar und ich werfe mich jederzeit dafür in die Presche.
Schönen Tag noch Andrea