Schmutzwasserentsorgung am Koiteich

G

Gelöschtes Mitglied 947

Guest
Ralf,

du bist ja auch eine Ausnahme :lol:

...aber streng genommen wandern so Malachit und Co in den Nahrungskreislauf, es sei den der Mais geht direkt in die Biogasanlage.
 

michael w

Mitglied
hallo,

5000 l +/- kann man sehr wohl in den garten leiten, mach ich 2x die
woche. der rasen und frauchens blumen freuen sich.
ab november versickert es halt so.
 
Es ist nun mal Abwasser

Hallo Leute,
es wurde ia nun viel geschrieben. Der Eröffnungsbeitrag sagt aber schon alles! Und er ist völlig korrekt.
Was hier einige Leute machen, wie Versickerung im Garten da der Rasen so schön grün wird, oder der Landwirt dankt es einem sogar, ist schlussendlich eine Ordnungswidrigkeit! Und die wird mit Ordnungsgeld belegt, wenn das die Gemeinden / Behörden spitz kriegen. Das benutzte Wasser MUSS als Abwasser über die Kanalisation entsorgt werden, alles andere ist illegal.
Ich hatte selbst eine kurze aber eindeutige Disussion mit der Behörde und leite nun das Teichwasser in die Kanalisation.
 

michael w

Mitglied
hallo,

da liegt der Hans Jürgen wohl ganz ganz weit daneben.
bei mir reicht die menge vom teich noch nicht mal zum
rasen bewässern.
 
Voll daneben

Hallo Michael,
ich weiß ja nicht wieviel Wasser Du versickerst. Aber einzig das ist, egal in welcher Mnege, ganz eindeutig eine Ordnungswidrigkeit.
Bitte nicht falsch verstehen, ich klage heir weiß Gott niemanden an. Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit ist, oder vereinfacht: Illegale Entsorgung von Abwasser. Da reicht auch ein einziger Eimer voll.

Ganz ganz daneben liegt somit einzig derjenige, der das ignoriert!

Sorry, ich halte es für dumm, anderen hier ein schlechtes Beispiel zu geben. Der Threadopener hat hier mit gutem Willen auf ein Thema hingewiesen, über das schon einige Leute gestolpert sind. Wie geschrieben, ich habe die Sache mit den Behörden durch und wurde zur Einleitung "gezwungen" unter Androhung von Ordnungsgeld!

Mit dem Thema ist also nicht zu spaßen.
 
Hallo Ekki,
interessante Frage, die ich leider nicht mit Gewissheit beantworten kann.
Nach der Lesart der Behörden müsste das für jedwedes "in seiner Beschaffebheit verändertes Wasser" gelten, also auch für Regen- oder Brunnenwasser beispielsweise.
Aber vielleicht weiß der Threadopener da ja eine Antwort.
 
G

Gelöschtes Mitglied 947

Guest
Richtig,


auch Regen und Brunnenwasser.
Man braucht für dieses eine eigene Wasseruhr, wenn man es z.B im Haushalt nutzt.
Zum direktem bewässern ist es natürlich kostenfrei.



Gruß Andreas
 

Flugfisch

Mitglied
Wasser

Moin

dann würde sich ja jede Karpfen- oder Forellenzuchtanlage strafbar machen.
Ich kenne etliche vorne Bachwasser rein und hinten wieder zurück in den Bach.
 
G

Gelöschtes Mitglied 12158

Guest
Kin-gin-rin schrieb:
Richtig,
auch Regen und Brunnenwasser.
Man braucht für dieses eine eigene Wasseruhr, wenn man es z.B im Haushalt nutzt.
Zum direktem bewässern ist es natürlich kostenfrei.
Gruß Andreas
Das ist korrekt.
Der Fokus liegt aber wie du selbst gesagt hast auf dem häuslichen Gebrauch und der damit selbst auferlegten Pflicht, dass "gebrauchte" Wasser dem Schmutzwasserkanal zuzuführen.

Die Problematik die hier ins Spiel kommt ist die, dass nirgendwo definiert ist, welche Gebrauchsart "Koiteich" ist. Also zumindest ist es für mich nicht klar.

derhansjuergen schrieb:
Hallo Ekki,
interessante Frage, die ich leider nicht mit Gewissheit beantworten kann.
Nach der Lesart der Behörden müsste das für jedwedes "in seiner Beschaffebheit verändertes Wasser" gelten, also auch für Regen- oder Brunnenwasser beispielsweise.
Aber vielleicht weiß der Threadopener da ja eine Antwort.
Dazu kann ich keine Abschließende Antwort geben, nur selber mal laut denken:

Wenn der Teich mit Regenwasser gefüllt wird, dass laut Genehmigung auf dem Grundstück versickert werden darf, darf dieses dann später auch wieder versickert werden?

Es darf jedenfalls nicht der Regenwasserkanalisation zugeführt werden, da man ja verringerte Gebühren zahlt, weil man ja eigentlich nicht den Kanal nutzen wollte.

Muss es in den Schmutzwasserkanal?

Da "Koiteich" für mich nicht klar als "häuslicher Gebrauch" definiert ist. Könnte hier eine Grauzone bestehen.

Die Behörde wird es mitunter schwer haben dir nachzuweisen, welche Beschaffenheit dein Ausgangs-Regenwasser hat und ob es sich in deinem Teich verändert. Daher würde ich vermuten, dass Teiche, die mit Regenwasser befüllt werden, dass man ursprünglich versickern durfte, auch später wieder einer Versickerung zugeführt werden könnten.

Bitte beachten: Das habe ich mir jetzt selber hergeleitet!

Aber wer möchte seinen Koiteich mit Regenwasser befüllen?
Ich persönlich nicht, da Regenwasser mitunter schwerer belastet ist als Brunnenwasser durch die ganzen Schadstoffe aus der Luft und denen, die sich auf den Dachziegel und in den Dachrinnen ablagern. Von den Bestandteilen mancher Dachrinnen ganz zu schweigen, die man sich dann in den Teich spült.

Flugfisch schrieb:
Moin
dann würde sich ja jede Karpfen- oder Forellenzuchtanlage strafbar machen.
Ich kenne etliche vorne Bachwasser rein und hinten wieder zurück in den Bach.
Wenn keine Einleitgenehmigung besteht, würden sich solche Unternehmen strafbar machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 12158

Guest
Re: Wasser

Flugfisch schrieb:
Moin

dann würde sich ja jede Karpfen- oder Forellenzuchtanlage strafbar machen.
Ich kenne etliche vorne Bachwasser rein und hinten wieder zurück in den Bach.
Und hier muss ich nochmal einhaken, bzw. etwas anmerken was mir noch eingefallen ist.

Ich kenne selber eine solche Zuchtanlage die folgendermaßen aufgebaut ist:

Ein großer Tagebau wurde geflutet und dient auch für Starkregenereignisse als Regenwasserrückhaltebereich. Der Tagebau hat oberirdische Zuflüsse aus Bächen. Innerhalb des "kleinen See" gibt es Fischzucht in großen Reusen. Der Tagebau hat kontrollierte Überläufe, so dass das Wasser zurückgehalten werden kann wenn nötig, oder eben kontrolliert abgeleitet in größere Fliessgewässer.

Produziert der Fischzuchtbetrieb denn jetzt in diesem öffentlichen Gewässer Abwasser?

Keine Ahnung ehrlich gesagt. :D

Hier liegen mit Sicherheit Sonderregelungen vor.

Auch wenn Fischzucht Indoor betrieben wird und diese sich aus öffentlichen Gewässern bedient und wieder dorthin einleiten, wird eine Genehmigung vorliegen.

Vielleicht brauchen wir an unseren Koiteichen ja auch einfach nur eine Genehmigung? :shock:

Nur wird kaum einer von uns in ein Fliesgewässer einleiten. Dort besteht nämlich auch eine Verdünnung. Der Ablauf solcher Anlagen wird eigentlich regelmäßig vom Landkreis (der unteren Wasserbehörde) beprobt. Das ist auch an jeder Kläranlage so. Wenn die Werte nicht passen, dann muss der Ablauf dicht gemacht werden können und das Wasser zurückgehalten, weil sonst die Gefahr einer Umweltverschmutzung besteht.
 

razor72

Moderator
Teammitglied
Der Aspekt mit dem Regenwasser ist interessant.

Wenn ich Regenwasser für den Koiteich nutze bin ich ja erstmal Niederschlagswassergebühr für z.B. mein Dach, befreit.

Wenn ich dieses Wasser dann aus dem Teich entnehme habe ich es ja verändert und müßte es in die normale Kanalisation geben und wäre somit abwassergebührpflichtig. oder habe ich da einen Gedankenfehler?

Wie sieht es aus wenn ich das Wasser aus dem Koiteich in einen Klärteich leite?

Ein Bekannter von mir ist nicht am Kanalnetz angeschlossen und betreibt, zur Reinigung seines Brauchwassers, einen Klärteich.
 

razor72

Moderator
Teammitglied
Kin-gin-rin schrieb:
...aber streng genommen wandern so Malachit und Co in den Nahrungskreislauf, es sei den der Mais geht direkt in die Biogasanlage.
Ich weiß gar nicht wann ich den letzten Medikamenteneinsatz im Teich hatte.
 

edekoi

Mitglied
razor72 schrieb:
Ich weiß gar nicht wann ich den letzten Medikamenteneinsatz im Teich hatte.
Ob Malachidgrün, Permanganat, Chlordioxid etc. so gut für die Belebtschlammbecken der Kläranlagen sind?


Ich würde sagen .... wir machen lieber keine Wasserwechsel mehr. Ich will ja nicht kriminell werden. 8)
 
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