Kin-gin-rin schrieb:
Richtig,
auch Regen und Brunnenwasser.
Man braucht für dieses eine eigene Wasseruhr, wenn man es z.B im Haushalt nutzt.
Zum direktem bewässern ist es natürlich kostenfrei.
Gruß Andreas
Das ist korrekt.
Der Fokus liegt aber wie du selbst gesagt hast auf dem
häuslichen Gebrauch und der damit selbst auferlegten Pflicht, dass "
gebrauchte" Wasser dem Schmutzwasserkanal zuzuführen.
Die Problematik die hier ins Spiel kommt ist die, dass nirgendwo definiert ist, welche Gebrauchsart "Koiteich" ist. Also zumindest ist es für mich nicht klar.
derhansjuergen schrieb:
Hallo Ekki,
interessante Frage, die ich leider nicht mit Gewissheit beantworten kann.
Nach der Lesart der Behörden müsste das für jedwedes "in seiner Beschaffebheit verändertes Wasser" gelten, also auch für Regen- oder Brunnenwasser beispielsweise.
Aber vielleicht weiß der Threadopener da ja eine Antwort.
Dazu kann ich keine Abschließende Antwort geben, nur selber mal laut denken:
Wenn der Teich mit Regenwasser gefüllt wird, dass laut Genehmigung auf dem Grundstück versickert werden darf, darf dieses dann später auch wieder versickert werden?
Es darf jedenfalls
nicht der Regenwasserkanalisation zugeführt werden, da man ja verringerte Gebühren zahlt, weil man ja eigentlich nicht den Kanal nutzen wollte.
Muss es in den Schmutzwasserkanal?
Da "Koiteich" für
mich nicht klar als "häuslicher Gebrauch" definiert ist. Könnte hier eine Grauzone bestehen.
Die Behörde wird es mitunter schwer haben dir nachzuweisen, welche Beschaffenheit dein Ausgangs-Regenwasser hat und ob es sich in deinem Teich verändert. Daher würde ich vermuten, dass Teiche, die mit Regenwasser befüllt werden, dass man ursprünglich versickern durfte, auch später wieder einer Versickerung zugeführt werden könnten.
Bitte beachten: Das habe ich mir jetzt selber hergeleitet!
Aber wer möchte seinen Koiteich mit Regenwasser befüllen?
Ich persönlich nicht, da Regenwasser mitunter schwerer belastet ist als Brunnenwasser durch die ganzen Schadstoffe aus der Luft und denen, die sich auf den Dachziegel und in den Dachrinnen ablagern. Von den Bestandteilen mancher Dachrinnen ganz zu schweigen, die man sich dann in den Teich spült.
Flugfisch schrieb:
Moin
dann würde sich ja jede Karpfen- oder Forellenzuchtanlage strafbar machen.
Ich kenne etliche vorne Bachwasser rein und hinten wieder zurück in den Bach.
Wenn keine Einleitgenehmigung besteht, würden sich solche Unternehmen strafbar machen.