koi: preis auf anfrage

koiroli

Mitglied
Hallo Nicole,
ich versuche bei einem Koihändler die Homepage einigermaßen aktuell zu halten. Der Händler hat ca. 500 Fische in seinem Bestand, zählt also zu den kleinen Händlern. Aber um 500 Fische zu fotografieren, katalogisieren und mit Preisen auszuzeichnen kannst du eine Teilzeitkraft einstellen. Das ist nicht mal in ein paar Stunden erledigt. An einem Tag kannst du mit Fangen und fotografieren wenn es gut geht 50 Fische machen - da muss aber alles auf Anhieb klappen. Dann die Bilder auswerten, auf die Homepage einstellen, Beschreibung dazu - neuerdings wollen die meisten auch ein kurzes Video!
Das Ganze ist eine Unmenge an Arbeit, und einen eigenen Fotografen wird sich ein kleiner Koihändler nicht leisten können. Da ist ohnehin nur mit dem Koihandel mehr Arbeit als einem lieb ist.
Ich denke das muss man auch berücksichtigen.
Und zum Wachstum - gerade gute Tosai und Nisai legen in einer Saison +10cm zu. Das heißt im Umkehrschluss aber auch - alles was ein weiteres Jahr beim Händler schwimmt, sollte neu fotografiert, gemessen, katalogisiert und wieder auf der Homepage aktualisiert werden!

Ich behaupte das viele Laien diese Arbeit mehr als unterschätzen. Mal eben ein paar Fische im eigenen Teich fotografieren und ins Koialbum einkleben ist nicht vergleichbar mit dem Auftritt einer Homepage. Da hat man schnell mal 10-20 Fotos für nur einen Fisch bis er so einigermaßen plakativ schwimmt, dass man das Bild auch auf einer Homepage verwenden kann.

lg
Roland
 

Mario1

Mitglied
Hallo Roland,
dafür erschließt sich dem Händler auch der große Kundenkreis des www und hat m.M. nach nichts damit zu tun, dass nicht ausgepreist wird. (Preisauszeichnung!).
Ciao, Mario.
 

chriss88

Mitglied
Ich kenne den Aufwand der hinter einer VERNÜNFTIGEN Dokumentation in Form von Bildern, Daten, Videos steht. Zwischen einem Handyfoto einer Koibowl mit 5 Fischen und einem Einzelfoto mit Spiegelreflex und sauberer Ausleuchtung liegen WELTEN! Dieser Aufwand ist nur sehr sehr schwer zu stemmen.

Herr Google hat mir diesen Fall hier ausgespuckt, rechtlich scheint das Ganze also schon etwas heikel zu sein:

Möbelhaus teilt Preis nur auf Anfrage mit

Von dem Rechtsstreit betroffen war ein Online-Händler, welcher über seine Internetseite Möbel anbot. Auf der Webseite zeigte er nicht die Preise für die Einrichtungsgegenstände an. Wollten die Kunden diese erfahren, mussten sie ein Angebot einholen. Nachdem der Verbraucher seinen Namen und seine E-Mail-Adresse angegeben hatte, versandte der Händler eine E-Mail. In dem darin enthaltenen Link konnte der Kunde dann entsprechenden Preis einsehen.

Die spätere Klägerin sah hierin einen Verstoß gegen die sogenannte Preisangabenverordnung (PAngVO) und verklagte das Unternehmen. Der Händler verteidigte sich damit, er biete den Kunden die individuelle Zusammenstellung der Möbel an, sodass er den Preis im Voraus nicht berechnen könne. Der Fall landete vor dem Landgericht München I.
Händler müssen Preise beim Angebot auf Internetseite angeben

Das Landgericht München I (Urteil vom 31. März 2015, Az. 33 O 15881/14) verurteilte den Händler zum Unterlassen. Es sah in dem Vorgehen des Unternehmens einen Verstoß gegen § 1 PAngVO. Danach müssen Händler beim Angebot von Waren die Preise angeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile von den Kunden zu zahlen sind (sogenannte Gesamtpreise).

Mit der Darstellung der Möbel auf der Internetseite sprach der Händler potentielle Kunden gezielt zum Kauf an, sodass von einem „Angebot von Waren“ im Sinne der Vorschrift auszugehen ist. Es reichte daher nicht aus, die Preise nur auf Anfragen der Konsumenten mitzuteilen. Erforderlich wäre es gewesen, die Preise unmittelbar auf der Webseite anzugeben.

Fazit:

Online-Händlern kann nur dringend davon abgeraten werden, den Kunden Preise nur "auf Anfrage" mitzuteilen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn sie erkennbar nur mit Unternehmern (§ 14 BGB) Geschäfte abschließen. Im sogenannten B2B-Geschäftsverkehr gilt die PAngVO nicht.
 

Biba

Mitglied
Ich werfe mal ein, das der BGH kürzlich erst die Preisauszeichnungspflicht für Schaufenster gekippt hat. Diese Vorschrift war sicherlich auch gut auf Showteiche anzuwenden.
Bezug: BGH Urteil vom 10. November 2016, Aktenzeichen I ZR 29/15

Ich beobachte das wie einige andere hier auch ja schon länger, dass an nur wenigen Verkaufs- und Showteichen Preise ausgehängt sind. Ich kann es verstehen wenn der Händler die ganzen Tosai nicht einzeln knipsen und jeden einzeln beschreiben und auszeichen will/kann. Dann aber gehört IMHO an den Beckenrand ein Hinweis wie "Jeder Koi XX €" oder "in dem Becken Koi zwischen XX und YY €"
 

Nicole

Mitglied
Hallo Roland, das brauchst du mir eigentlich nicht erzählen, ich bin Hobbyknipser auf professioneller Basis, ich weiß was es heißt, ordentliche Bilder abzuliefern, ich weiß was es heißt, nächtelang über LR und PS zu sitzen :mrgreen: - kein Thema. Und ich habe auch schon öfter für HPs fotografiert, Hundeschule, Pferdezucht etc. Jetzt am Wochenende werde ich auch so an die 40-50 Koi in der Wanne vor mir haben und anständige Fotos abliefern.

Nein, ich denke, es ist nicht zu viel verlangt, wenn man hochpreisige Fische einzeln fotografiert und ausweist. Die Nisai und Tosai, die gleichbleibende Preise haben können ja leicht in einer Bowl zusammen geknipst werden, dann schlägt man gleich 20 Fliegen mit einer Klappe.

Aber meistens knipst man doch schon, wenn die Fische ankommen in der Wanne bei der Vermessung? Oder muss man wirklich noch erst extra fangen nach der Quarantäne und dann fotografieren?
 

Nicole

Mitglied
Biba schrieb:
Ich werfe mal ein, das der BGH kürzlich erst die Preisauszeichnungspflicht für Schaufenster gekippt hat. Diese Vorschrift war sicherlich auch gut auf Showteiche anzuwenden.
Bezug: BGH Urteil vom 10. November 2016, Aktenzeichen I ZR 29/15

Ich beobachte das wie einige andere hier auch ja schon länger, dass an nur wenigen Verkaufs- und Showteichen Preise ausgehängt sind. Ich kann es verstehen wenn der Händler die ganzen Tosai nicht einzeln knipsen und jeden einzeln beschreiben und auszeichen will/kann. Dann aber gehört IMHO an den Beckenrand ein Hinweis wie "Jeder Koi XX €" oder "in dem Becken Koi zwischen XX und YY €"
Dito, das wollte ich damit sagen...
 
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