Rechtliche Aspekte beim Koikauf

Biba

Mitglied
Angelehnt an die Fragen und Diskussionen möchte ich hier mal einen neuen Thread mit Fragen und Meinungen zur Thematik

Welche Rechte habe ich als Käufer von Koi im Rahmen der Gewährleistung?

Beispiel 1:
http://koi-live.de/viewtopic.php?p=551121&sid=a10e6ae0df13578c43a4de6945443251#551121
User kaufte Fische und hat diese und eigene auf Grund von Erkrankungen verloren.

Welche Möglichkeiten zum Nachweis hat man? Was muss man wann wie dokumentieren? Benötigt man Zeugen, Tierarzt oder sogar Gutachter? Ist mit Schadenersatz zu rechnen wenn einem der ganze Teich eingeht?

Nicht unterscheiden möchte ich jetzt hierbei, ob das Fernabsatzgesetz greift oder nicht. Vielmehr geht es um die Zeit nach dem Kauf und ich meinte mal so pauschal was gehört zu haben, das das Gesetz eine zweijährige Produkthaftung vorschreibt. Der Drucker der also vorher seinen Geist aufgibt, wird einem wohl ersetzt. Was ist mit unseren kleinen Lieblingen?
 

michael w

Mitglied
hallo frank,

ein interessantes thema.
da es sich um lebende tiere handel, ein transport und eine
hälterung oftmals über wochen bis zur möglichen auslösung
dazwischen liegen, macht sich eine beweislage sehr schwer.
bei einem gerät oder sache liegen die dinge meist einfacher
zur beweislage.
ist es nicht schon so, das lebende tiere meist schon vom
umtausch ausgeschlossen sind?
ist natürlich auch von der anderen seite auch nachvollziehbar.
 

razor72

Moderator
Teammitglied
Angenommen ich habe die Fische von 20°C, beim Händler, in meine 10°C kalte Hälterung in der Garage gepackt, dann liegt die Schuld ja bei mir.

Muß jetzt der Händler mir die Schuld nachweisen, und wenn ja wie macht er das oder muß ich dem Händler die "Schuld" nachweisen?

Ich denke mal dass man vor Gericht schlechte Karten hat, da gab es doch vor 2-3 Jahren mal ein paar Fälle wo es um KHV ging und die Kunden konnten nicht zweifelsfrei nachweisen dass es nicht schon vorher im Teich war. Ähnlich wird es wohl bei bakteriellen Geschichten aussehen.
 

Hanny

Mitglied
Wenn man einen kranken Koi kauft und das bei Gefahrenbergang ersichtlich ist dann hat er definitiv einen Mangel. Aber man kauft auch keinen kranken Fisch.
Und sollte er eine schlummernde Krankheit haben so muss man das beweisen dass er das bereits beim Kauf hatte. Wenn etwas nach dem Kauf ist so wird es bei einem Lebewesen ziemlich schwierig zu Beweisen dass der Mangel schon vorher bestanden hat.
 
Hallo Bernd,
Kuckuck Bernd schrieb:
Hier kann man eine gute Zusammenfassung zu diesem Thema nachlesenl
interessante Aussagen in dem Beitrag.
Vor allem die (indirekte) Unterscheidung bezüglich Kauf bei einem Unternehmer und Privatkauf sollte einige zum Nachdenken veranlassen.

Zitat aus dem Link(Georg Calsow, Rechtsanwalt):
Ein Verbrauchgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine bewegliche Sache - hier Tier - gekauft hat. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, insbesondere ob es sich bei einem Züchter um einen Unternehmer handelt, ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
 

KoiTommy

Mitglied
Na wenn ich den Link richtig verfolgt habe, ist man als Käufer bei einem Unternehmer sicher. Man kann ein krankes Tier in den ersten 6 Monaten mit dem Verweis auf Mangel zurückgeben!? ( vorausgesetzt man hat kein "offentsichtliches" Eigenverschulden an der Krankheit!)

Beim Privatkauf von Koi ist das ja dann wie beim Auto "gekauft wie gesehen" und das Risiko als Käufer trägt man selbst!Oder?
 

razor72

Moderator
Teammitglied
Was ist "offensichtliches Eigenverschulden" ?

Fisch hat "Löcher" in der Seite.
Eigenverschulden oder Händlerverschulden?
 

Biba

Mitglied
michael w schrieb:
ist es nicht schon so, das lebende tiere meist schon vom
umtausch ausgeschlossen sind?
Lebende Tiere = Lebewesen und im Produkthaftungsgesetz als Sache gesehen. Und da gilt IMHO eine zwei Jährige Gewährleistungspflicht gegenüber Privatkäufern.
 

Biba

Mitglied
Hanny schrieb:
Wenn man einen kranken Koi kauft und das bei Gefahrenbergang ersichtlich ist dann hat er definitiv einen Mangel. Aber man kauft auch keinen kranken Fisch.
Sofern ein Laie, wie wir alle hier, dies auch hätte sicher erkennen können. Beispielsweise weil der am Bauch schon nen Riesenloch hat.

Hanny schrieb:
Und sollte er eine schlummernde Krankheit haben so muss man das beweisen dass er das bereits beim Kauf hatte. Wenn etwas nach dem Kauf ist so wird es bei einem Lebewesen ziemlich schwierig zu Beweisen dass der Mangel schon vorher bestanden hat.
Je nach dem: Kann ich mit TA und evtl. Gutachter ja beweisen das mein Bestand es nicht hatte, ergo der Neue es mitgebracht hat. Ob und unter welchen Umständen dies bei Gericht anerkannt werden würde, wäre mal interessant zu wissen.

Ich jedenfalls überlege derzeit eine Art Teich und Koitagebuch anzulegen und da neben Bildern auch zB. Besuche von Koikichis einzutragen, TA sowieso.
 

Biba

Mitglied
KoiTommy schrieb:
Na wenn ich den Link richtig verfolgt habe, ist man als Käufer bei einem Unternehmer sicher. Man kann ein krankes Tier in den ersten 6 Monaten mit dem Verweis auf Mangel zurückgeben!? ( vorausgesetzt man hat kein "offentsichtliches" Eigenverschulden an der Krankheit!)

Beim Privatkauf von Koi ist das ja dann wie beim Auto "gekauft wie gesehen" und das Risiko als Käufer trägt man selbst!Oder?

Korrekt Thomas. Einzig beim Autokauf kannst du den Verkäufer wieder in die Haftung nehmen, wenn du ihm nachweisen kannst das ihm der Mangel bereits vor dem Verkauf bekannt war und er nix gesagt hat. Beispiel: Knirschendes Getriebe das auf der Rechnung die zufällig im Boardhandbuch lag vermerkt war.
 

Biba

Mitglied
razor72 schrieb:
Was ist "offensichtliches Eigenverschulden" ?

Fisch hat "Löcher" in der Seite.
Eigenverschulden oder Händlerverschulden?
Nach meinem Verständnis und in Anlehnung an den Artikel:

In den ersten 6 Monaten Händlerproblem, wenn er dir nicht offensichtliche Fehler nachweisen kann. Dreckloch ohne Wasserwechsel und totaler Überbesatz als Beispiel.
 

koi-fan123

Mitglied
Hallo,

schaut mal hier, falls ihr das noch nicht gefunden habt:

https://openjur.de/u/580470.html

hier ist mal ein Gerichtsurteil zu Koi (gibt noch viele mehr). Sieht man mal wie juristisch argumentiert wird. Aber sowas mit Vorsicht betrachten und auf keinen Fall auf einen ähnlichen Sachverhalt übertragen, sonst wird es schnell falsch!!!
 
Oben