genemigung für Teichbau ?????

Koi-Bx

Mitglied
:( Hallo liebe Fories!!!!! :oops:

Habe da mal eine algemeine und ein bischen BLÖDE frage!!!! :idea:

Ein bekannter von mir will sich einen Teich in seinem garten bauen hat aber seit jahren mit seinem nachbar schon stress.....
er will weiteren stress auch vermeiden

er fragte mich woher ich meine baugenemigung habe für meinen teich???
-ich sagte ich habe keine habe einfach gebuddelt!!!

sein nachbar will nich das er einen teich hat :evil:
er droht ihm mit dem bauordnungsamt und er muss 3 meter wegbleiben mit dem teich von seinem zaun!!!!??????

so gross ist das grundstück auch nicht und wenn das stimmen sollte mit 3 meter dan brauch er garnicht anfangen mit seinem teich!!!! :evil: :evil:


-hat einer von eich plan über soeine situation ????
-Kann er einfach sein teich hinsetzen (buddeln ) wo er will??
-giebt es irgendwelche bestimmungen (gesetzlich) wegen teichbau???


er erkundigt sich heute auch mal bei der stadt und beim ordnungsamt!!!

Ich weis zb. das Garten hütten mindestens 1,50meter vom zaun wegstehen müßen!!!!!
sollte eine garten hütte über 7 m2 haben brauch man dafür eine genemigung!!!

wie sieht es bei einem TEICH aus?????



wäre schön wenn jemand dazu was schreiben könnte :roll: :wink:
 

Ayame

Mitglied
...also mir ist bekannt, daß die 3 Meter Baugrenze einzuhalten ist, wir haben sie auch ein bischen unterschritten :wink: Schuppen ist ein bischen was anderes, da sind die vom Ordnungsamt kulanter, allerdings kann man dafür auch eine Strafe bekommen, die bezahlt man und dann ist Ruhe und hat nie wieder was.....

Ist der Nachbar aber so eine Kotzkanne, so würde ich vorsichtshalber beim Bauordnungsamt fragen, ABER so fragen, als würde es einen Nachbarn betreffen :wink: ;wie eine Grundsatzfrage ob, ja , wenn dann wie und wo etc...

Das andere Problem ist das Abwasser, die Abwasserverordnung sieht Regenwasser vom Dach vor und berechnet dieses dann zu den normalen Abwasser- und Kanalisationskosten. Einen Anschluß darf man selber nicht machen, da haben die was dagegen.

Das Abwasser kann Deinem Kumpel, dessen Nachbar wohl ein Korintenkacker ist, auch das Genick brechen in sofern das der "böse" ihn deswegen anzeigt....

Jedes Bundesland hat leider eine andere BVO......so kann man nicht generalisieren....

Gruß
Ayame
 

Koiemils

Mitglied
klar das man dem Nachbarn nicht am Fundament kitzeln darf, aber drei Meter von der Grenze für einen Teich find ich persönlich etwas übertrieben.
Mit dem Oberflächenwasser was ja nicht versickern kann haben manche Gemeinden Probleme, je nach Bebauungsplan. Bei uns werden Gartenteiche geduldet,aber wohl auch nur bis zu einer bestimmten Größe.
Wer groß plant sollte wohl erst fragen :roll:

Gruß Andreas
 

Gotti

Plus Mitglied
Die Frage ist, warum hat der Nachbar etwas gegen den Teich. Könnte noch etwas Aufklärungsarbeit geleistet werden? Ich würde schon erst mal versuchen mit dem zu reden, denn was bringt ein nachbarschaftlicher Feind. Vielleicht lassen sich die Vorurteile ja entkräften, oder lade ihn doch ein, mit zur Interkoi zu fahren.


Ansonsten sind die Vorschriften überall anders, abgesehen von der Bauordnung kann jedes Landratsamt eine Verordnung erlassen und jede Gemeinde Einschränkungen in den Bebauungsplan schreiben.

Bei mir in der Gegend (Landkreis Schweinfurt/Bayern) ist der Bau eines Gartenteiches bis 200 m² Oberfläche problemlos möglich, Grenzabstand keine Ahnung, aber wenn die Abgrabung über 2 m beträgt, wird es wie eine bauliche Anlage behandelt und dann sind die Grenzabstände (3 m)einzuhalten.

Ruf doch mal dein zuständiges Bauamt an.
 

Koigirl

Mitglied
Hallo Koi-Bx,

die Frage finde ich überhaupt nicht blöd. Ich überlege auch gerade, dass ich meinen Teich vergrößern möchte. Allerdings wohne ich im Wasserschutzgebiet und im Einzugsgebiet einer Trinkwassertalsperre. Baugenehmigungen für Gebäude werden in unserem Umfeld nicht mehr vergeben. Jetzt befürchte ich, dass ich 1. auch eine Baugenehmigung für die Vergrößerung brauche und wenn ja, 2. ob ich sie überhaupt erhalte :?: :?:
 

razor72

Moderator
Teammitglied
@koigirl

oder Du fragst erst gar nicht nach ,sondern baust drauf los.
Wenn das Ding einmal steht wirst es wohl nicht gleich abreißen müssen.
Solltest Du dann nich zusätzliche eine relativ hohe Hecke haben sieht ihn eh keiner.
Und falls ihn doch einer sehen sollte , muß er dich dann auch noch anschwärzen.

Als mir mein Nachbar seinerzeit mit der Polizei wegen meines zu lauten Sportauspuffs drohte habe ich ihm gesagt: "Wenn Du dich mit Gewalt lächerlich machen möchtest wünsche ich Dir viel Spaß. Es ist alles eingetragen und vom TÜV genehmigt."
Daraufhin hat er es seien gelassen.
Es war übrigens nicht genehmigt, aber manchmal wirkt ein guter Bluff Wunder. :wink:
 

Koigirl

Mitglied
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit. Ausser meinen wirklich sehr netten Nachbarn sieht den Teich sowieso keiner. :D
 

razor72

Moderator
Teammitglied
Dann lade deinen nette Nachbarn auf einen Grillabend mit Koi füttern ein und schon ist alles geritzt. :lol: :lol: :lol:


Gruß Ralf
 

Koigirl

Mitglied
:lol: :lol: Die kommen schon so ab und an vorbei, bewundern die Fische und lachen sich über deren Geschmatze kaputt. :lol:
 

JohnnyJumper

Mitglied
oder Du fragst erst gar nicht nach ,sondern baust drauf los.

sehe ich auch so
manchmal wir mit den ganzen baugenehmigungen echt übertrieben :roll:

mfg
 

yve

Mitglied
@ koi-bx

haste was raus bekommen über die Vorschriften?
Mich würde vor allem das mit dem "Seitenabstand" zum Nachbar mit 3Metern interessieren.... denn irgendwann werd ich auch nochmal einen Teich bauen :wink:

Danke
Yve
 

Basti

Mitglied
Bei eine Teich braucht man keine Genehmigung und die 3 Meter halt ich für übertrieben die braucht man wenn man ein Gebäude bauen will.
 

Gotti

Plus Mitglied
Sebastian Eckardt schrieb:
Bei eine Teich braucht man keine Genehmigung und die 3 Meter halt ich für übertrieben die braucht man wenn man ein Gebäude bauen will.
Da muß ich widersprechen!

Es kommt auf die Dimensionen an. Üblicherweise wird kaum jemand einen Bauantrag für einen Gartenteich benötigen, da es sich um kleine Anlagen handelt.

Ich habe 1995 eine Baueinstellung beim Aushub meines Teiches erhalten, da der ausführende Baggerbetrieb zu nah an die Grundstücksgrenze vorgedrungen ist (eigenmächtig, der wollte noch etwas mehr Sand abfahren, ich war 3 Wochen in den USA). Also war ein 300 m² großes, 2 m tiefes Loch bis 0,5 m an die Grundstücksgrenze gegraben worden.

Die ganze Aktion war für mich nicht ganz billig, ich habe die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte (Fachanwälte für Verwaltungsrecht) beauftragt (falls das jemandem was sagt) um das ganze damals noch in meine Richtung zu drehen.

Zumindest durfte ich danach das bauen was ich wollte
 

Gotti

Plus Mitglied
Nein, das habe ich nicht gesagt, der Baggerbetrieb wollte anscheinend 600m³ Sand haben, deshalb 300 m² x 2 m tiefe

Wie groß der Teich ist, ich habe mal den Inhalt mit 200 m³ berechnet.Der Rest wurde wieder aufgefüllt. Ich hätte aber noch viel Platz für ein paar große Teiche in meinem Garten.
 
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