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Beitrag
<blockquote data-quote="JeMe" data-source="post: 373167" data-attributes="member: 8049"><p>Hai !</p><p></p><p>Es muss jeder die zulässigen Abstände bei Anpflanzungen einhalten.....aber es gelten auch Verjährungsfristen der nachbarrechtlichen Ansprüche, die meist bei 5 Jahren liegen.</p><p>Bezüglich des Rückschnittes wird Einzelfallabhängig entschieden.</p><p>Ein vollständiges Entfernen ist meist nicht zu erreichen.</p><p></p><p>In das eigene Grundstück hereinwachsende Wurzeln darf man selbt entfernen. Selbsthilferecht.</p><p>Richtig wäre: Dem Verursacher Frist zum Entfernen setzen, dann nach Ablauf der Frist selbst entfernen, oder entfernen lassen. Die Kosten dafür aus Bereicherungsgründen dem Nachbarn auferlegen.</p><p>Gleiches gilt für den Rückschnitt der Pflanzen.</p><p>Ohne Fistsetzung würde ich da jedoch nix selbst unternehmen.</p><p>Hier mal ein paar Urteile:</p><p></p><p><a href="http://www.ra-kotz.de/nachbarrecht.htm" target="_blank">http://www.ra-kotz.de/nachbarrecht.htm</a></p><p></p><p>Abstandsflächen betreffen i.d.R. nur Bauwerke, die überirdisch angelegt werden. </p><p>In den Boden gegrabene Teiche brauchen keine Abstandsflächen einzuhalten. Das Nachbargrundstück muss aber gegen Überflutungen und Erdbewegungen abgesichert werden.</p><p>Also Überlauf richtig legen.</p><p>Ich würde da bei der Gemeinde/Bauamt anfragen und im Ländereigenen Baurecht nachlesen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="JeMe, post: 373167, member: 8049"] Hai ! Es muss jeder die zulässigen Abstände bei Anpflanzungen einhalten.....aber es gelten auch Verjährungsfristen der nachbarrechtlichen Ansprüche, die meist bei 5 Jahren liegen. Bezüglich des Rückschnittes wird Einzelfallabhängig entschieden. Ein vollständiges Entfernen ist meist nicht zu erreichen. In das eigene Grundstück hereinwachsende Wurzeln darf man selbt entfernen. Selbsthilferecht. Richtig wäre: Dem Verursacher Frist zum Entfernen setzen, dann nach Ablauf der Frist selbst entfernen, oder entfernen lassen. Die Kosten dafür aus Bereicherungsgründen dem Nachbarn auferlegen. Gleiches gilt für den Rückschnitt der Pflanzen. Ohne Fistsetzung würde ich da jedoch nix selbst unternehmen. Hier mal ein paar Urteile: [url=http://www.ra-kotz.de/nachbarrecht.htm]http://www.ra-kotz.de/nachbarrecht.htm[/url] Abstandsflächen betreffen i.d.R. nur Bauwerke, die überirdisch angelegt werden. In den Boden gegrabene Teiche brauchen keine Abstandsflächen einzuhalten. Das Nachbargrundstück muss aber gegen Überflutungen und Erdbewegungen abgesichert werden. Also Überlauf richtig legen. Ich würde da bei der Gemeinde/Bauamt anfragen und im Ländereigenen Baurecht nachlesen. [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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