Wassermann
Mitglied
Hallo Zusammen
Ich habe da mal eine Frage bzgl.. Heckenschnitt.
Ich wohne in einer Wohngesellschaft, wobei die Gesellschaft eh nur in der Presse steht, absolut schlechtes Image.
Nun haben wir hier Gärtner, die unsere Grünanlage (bereits in 10 Jahren immer weniger geworden) pflegen.
Diese guten Leute haben nach meiner Meinung überhaupt keine Ahnung von Schnitten ect. Die schneiden die Hecken jedes mal so tief ab (auf Stock) dass im Frühling bei uns an den Büschen nur ganz minimal grün zu erahnen ist. wie gesagt, die Büsche waren mal groß und saftig werden aber von Jahr zu Jahr immer tiefer geschnitten.
Jetzt habe ich mir mal das Landschafgesetz durchgelesen und dort steht, dass man vom 1 März bis September §64 Abs. 2, keine starken Buschschnitte durchführen darf. Reine Pflegeschnitte ja aber nicht bis auf Stock. Dieser Kahlschlag erfolgte am 2 März.
Meint ihr man könnte das auch auf die Siedlung münzen? Was habt Ihr evtl. für Erfahrungen gesammelt?
Gruß
Ich habe da mal eine Frage bzgl.. Heckenschnitt.
Ich wohne in einer Wohngesellschaft, wobei die Gesellschaft eh nur in der Presse steht, absolut schlechtes Image.
Nun haben wir hier Gärtner, die unsere Grünanlage (bereits in 10 Jahren immer weniger geworden) pflegen.
Diese guten Leute haben nach meiner Meinung überhaupt keine Ahnung von Schnitten ect. Die schneiden die Hecken jedes mal so tief ab (auf Stock) dass im Frühling bei uns an den Büschen nur ganz minimal grün zu erahnen ist. wie gesagt, die Büsche waren mal groß und saftig werden aber von Jahr zu Jahr immer tiefer geschnitten.
Jetzt habe ich mir mal das Landschafgesetz durchgelesen und dort steht, dass man vom 1 März bis September §64 Abs. 2, keine starken Buschschnitte durchführen darf. Reine Pflegeschnitte ja aber nicht bis auf Stock. Dieser Kahlschlag erfolgte am 2 März.
Meint ihr man könnte das auch auf die Siedlung münzen? Was habt Ihr evtl. für Erfahrungen gesammelt?
Gruß