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Sachkundenachweis §11 TschG für Veranstalter
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Beitrag
<blockquote data-quote="Koi-Freak" data-source="post: 465950" data-attributes="member: 10615"><p>Hallo Ayame,</p><p></p><p>das der Sachkundenachweis bei Nichtbeachtung der Auflagen entzogen werden kann, ist klar und war mir natürlich auch bewußt.</p><p></p><p>Aber es wurden oben ja schon geschrieben das man ihn alle 5 Jahre erneut beantragen muß oder so ähnlich... Und das ist mir recht neu da von dieser Sache bei mir rein gar nichts von vermerkt ist. Sprich es steht bei mir ja nur sozusagen das die Behörde jeder zeit die Möglichkeit hat ihn zu widerrrufen. Aber nirgends kann ich in meinen Unterlagen finden das man ihn alle 5 Jahre neu beantragen muß...</p><p></p><p>Daher meine Frage ob dies vielleicht von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehalten wird.</p><p></p><p>Gruß Chris</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Koi-Freak, post: 465950, member: 10615"] Hallo Ayame, das der Sachkundenachweis bei Nichtbeachtung der Auflagen entzogen werden kann, ist klar und war mir natürlich auch bewußt. Aber es wurden oben ja schon geschrieben das man ihn alle 5 Jahre erneut beantragen muß oder so ähnlich... Und das ist mir recht neu da von dieser Sache bei mir rein gar nichts von vermerkt ist. Sprich es steht bei mir ja nur sozusagen das die Behörde jeder zeit die Möglichkeit hat ihn zu widerrrufen. Aber nirgends kann ich in meinen Unterlagen finden das man ihn alle 5 Jahre neu beantragen muß... Daher meine Frage ob dies vielleicht von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehalten wird. Gruß Chris [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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