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Venotec / Abyzz A-400 Trockenschutz nicht ausgelöst - Pumpe kaputt - Verlust von Garantieanspruch
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Beitrag
<blockquote data-quote="hansvomdach" data-source="post: 597090" data-attributes="member: 14000"><p>Die Definition einer Garantie ist:</p><p></p><p><span style="font-size: 22px"><strong>Garantie</strong></span></p><p>Mit der Garantie verbürgt sich der Verkäufer oder Hersteller, dass eine bestimmte Eigenschaft vorhanden ist oder die Ware für einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktioniert. Das Garantieversprechen ist freiwillig und besteht neben den Rechten aus der gesetzlichen Gewährleistung. Ein Kunde kann also Gewährleistungsrechte geltend machen und zusätzlich seine Rechte aus der Garantie. In der Regel sind die Garantierechte weitergehend. Beispielhaft ist die dreijährige Garantie für viele Elektroartikel oder die zehnjährige Garantie gegen Durchrostung beim Neufahrzeug.</p><p>Erfüllt das Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften, muss derjenige dafür gerade stehen, der die Garantie erklärt hat. In der Regel ist das der Hersteller. Die Beweislast dafür, dass ein Garantiefall besteht, liegt grundsätzlich beim Kunden. Bei der Haltbarkeitsgarantie gilt aber eine Beweislastumkehr. Tritt ein Fehler am Produkt auf, wird vermutet, dass dies auch einen Garantiefall begründet.</p><p></p><p>Ich sehe mich hierbei vollkommen im Recht! - und bei einem Kostenpunkt von über 2.000€ zzgl. Nebenkosten/Bearbeitung und Abwicklung würde ich hierbei auch rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Aber noch hat die Firma Venotec ja die Chance auf eine zweite Reaktion.</p><p></p><p>Hat jmd. hier im Forum auch schonmal einen Schadensfall mit einem Produkt der Firma Venotec gehabt?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="hansvomdach, post: 597090, member: 14000"] Die Definition einer Garantie ist: [SIZE=6][B]Garantie[/B][/SIZE] Mit der Garantie verbürgt sich der Verkäufer oder Hersteller, dass eine bestimmte Eigenschaft vorhanden ist oder die Ware für einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktioniert. Das Garantieversprechen ist freiwillig und besteht neben den Rechten aus der gesetzlichen Gewährleistung. Ein Kunde kann also Gewährleistungsrechte geltend machen und zusätzlich seine Rechte aus der Garantie. In der Regel sind die Garantierechte weitergehend. Beispielhaft ist die dreijährige Garantie für viele Elektroartikel oder die zehnjährige Garantie gegen Durchrostung beim Neufahrzeug. Erfüllt das Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften, muss derjenige dafür gerade stehen, der die Garantie erklärt hat. In der Regel ist das der Hersteller. Die Beweislast dafür, dass ein Garantiefall besteht, liegt grundsätzlich beim Kunden. Bei der Haltbarkeitsgarantie gilt aber eine Beweislastumkehr. Tritt ein Fehler am Produkt auf, wird vermutet, dass dies auch einen Garantiefall begründet. Ich sehe mich hierbei vollkommen im Recht! - und bei einem Kostenpunkt von über 2.000€ zzgl. Nebenkosten/Bearbeitung und Abwicklung würde ich hierbei auch rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Aber noch hat die Firma Venotec ja die Chance auf eine zweite Reaktion. Hat jmd. hier im Forum auch schonmal einen Schadensfall mit einem Produkt der Firma Venotec gehabt? [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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