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Beitrag
<blockquote data-quote="Kohaku66" data-source="post: 372048" data-attributes="member: 8677"><p>@riwerndrei</p><p></p><p>Meine Aussage sind nicht falsch sondern richtig. Hierzu im Einzelnen:</p><p></p><p>Zunächst ist klarzustellen, dass die Frage von Phil sich darum dreht den Teich <u>im Winter (!)</u> auf mindestens 15 °C zu heizen. Die Leistungszahl einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kommt dann nicht über 2.</p><p></p><p>Und nun mal ganz reale Kosten. Ich zahle für eine kW-Stunde Strom 23,07 ct als Arbeitspreis. Für eine kW-Stunde Gas zahle ich hingegen nur 4,25 ct. Für die elektrische Energie zahle ich also 5,4 mal soviel. Oder anders gesagt erst ab einer Leistungszahl einer Wärmepumpe von 5,4 hätte ich die gleichen Energiekosten. Diese Leistungszahl ist für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Winter unerreichbar.</p><p></p><p>Eine Wärmepumpe muß im Regelfall erst noch angeschafft werden. Eine Zentralheizung ist im Regelfall, jedenfalls bei mir, sowieso vorhanden. Es entstehen folglich keine Anschaffungskosten für den Wärmeerzeuger.</p><p></p><p>Die Problematik des <u>Lärm</u>s von Luft-Wasser-Wärmepumpen kannst Du hier nachlesen:</p><p><a href="http://www.waermepumpe.de/fileadmin/grafik/pdf/Flyer-Broschueren/BWP10032_LeitfadenSchall_Bildschirmversion.pdf" target="_blank">http://www.waermepumpe.de/fileadmin/grafik/pdf/Flyer-Broschueren/BWP10032_LeitfadenSchall_Bildschirmversion.pdf</a></p><p>Meine Aussage, dass die Wärmepumpe nicht geräuschlos ist, dürfte damit zweifelsfrei belegt sein. </p><p></p><p><u>Wartung</u> der Wärmepumpe:</p><p>Zwar gelten Wärmepumpen im Vergleich zu anderen Heizsystemen als wartungsarm, ganz auf die Wartung verzichten können die Betreiber jedoch nicht. So schreibt die EU-F-Gase-Verordnung Nr. 842/2006 für Anlagen mit mehr als 3 Kilogramm Kältemittel eine jährliche Dichtheitsprüfung vor. Dabei wird überprüft, ob Kühlmittel aus dem Kühlmittelkreislauf entweicht. Aber auch andere Parameter wie die Heizungsregelung sollten regelmäßig überprüft werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kohaku66, post: 372048, member: 8677"] @riwerndrei Meine Aussage sind nicht falsch sondern richtig. Hierzu im Einzelnen: Zunächst ist klarzustellen, dass die Frage von Phil sich darum dreht den Teich [u]im Winter (!)[/u] auf mindestens 15 °C zu heizen. Die Leistungszahl einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kommt dann nicht über 2. Und nun mal ganz reale Kosten. Ich zahle für eine kW-Stunde Strom 23,07 ct als Arbeitspreis. Für eine kW-Stunde Gas zahle ich hingegen nur 4,25 ct. Für die elektrische Energie zahle ich also 5,4 mal soviel. Oder anders gesagt erst ab einer Leistungszahl einer Wärmepumpe von 5,4 hätte ich die gleichen Energiekosten. Diese Leistungszahl ist für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Winter unerreichbar. Eine Wärmepumpe muß im Regelfall erst noch angeschafft werden. Eine Zentralheizung ist im Regelfall, jedenfalls bei mir, sowieso vorhanden. Es entstehen folglich keine Anschaffungskosten für den Wärmeerzeuger. Die Problematik des [u]Lärm[/u]s von Luft-Wasser-Wärmepumpen kannst Du hier nachlesen: [url]http://www.waermepumpe.de/fileadmin/grafik/pdf/Flyer-Broschueren/BWP10032_LeitfadenSchall_Bildschirmversion.pdf[/url] Meine Aussage, dass die Wärmepumpe nicht geräuschlos ist, dürfte damit zweifelsfrei belegt sein. [u]Wartung[/u] der Wärmepumpe: Zwar gelten Wärmepumpen im Vergleich zu anderen Heizsystemen als wartungsarm, ganz auf die Wartung verzichten können die Betreiber jedoch nicht. So schreibt die EU-F-Gase-Verordnung Nr. 842/2006 für Anlagen mit mehr als 3 Kilogramm Kältemittel eine jährliche Dichtheitsprüfung vor. Dabei wird überprüft, ob Kühlmittel aus dem Kühlmittelkreislauf entweicht. Aber auch andere Parameter wie die Heizungsregelung sollten regelmäßig überprüft werden. [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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