Fischseuchenverordnung

palim0815

Mitglied
@all

Hallo,
Änderung von denen hier einige User u.U. betroffen sein können !

Die Änderung der neuen, bundesweit gültigen Fischseuchenverordnung, wird den Kreis derjenigen, die ihre Fischhaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung anzeigen müssen, erheblich ausweiten.

Neu ist, dass reine Zierfischteiche (gewerbliche und private, zum Beispiel Gartenteiche), die eine Verbindung zu natürlichen Gewässern besitzen, ebenfalls registriert werden müssen.

http://www.lra-mue.de/de/pub/buergerser ... halter.cfm


Viele Grüsse
 
Hallo Ralf,

ich fürchte nur auch Ralf wird nichts "Anderes" erfähren.

Hab grade 2 meiner Teiche registrieren lassen und gut ist.

Viele Grüsse

Ortwin
 
Man beachte die wesentlichen Einschränkungen:

Ebenfalls neu ist, dass reine Zierfischteiche (gewerbliche und private, zum Beispiel Gartenteiche), die eine Verbindung zu natürlichen Gewässern besitzen, ebenfalls registriert werden müssen.

Wer von den Usern hat den so eine direkte Verbindung zu einem Gewässer, sprich Bachlauf oder See? HIer geht es nicht um den Kanalanschluss oder das ggf. unter dem Grundstück vorhandene Grundwasser 8)
 
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