Mal eine Frage...
Kann es vielleicht sein das die Gültigkeitsdauer des Sachkundenachweises bzw. der Erlaubnis für gewerbsmäßiges Handeln von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird?
Ich besitze ebenfalls den Sachkundenachweis und mei mir steht in der Erlaubnis lediglich drin:
Zitat:
"...hiermit erteile ich Ihnen die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Halten und Handel von/mit Koi..."
Dann folgende etlichen Seiten bezüglich Aufklärung zur Haltung auf Auflagen etc...
Dann heißt es:
Zitat:
"Diese Erlaubnis wird von mir unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt..."
Das amtliche Schreiben ist natürlich deutlich länger, das waren jetzt mal zwei Auszüge daraus... Es ist halt nichts darüber vermerkt das die Erlaubnis in bestimmten Abständen neu vergeben werden muß.
Von daher wäre es mal interessant zu wissen ob dies vielleicht von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein kann.
Gruß Chris
Kann es vielleicht sein das die Gültigkeitsdauer des Sachkundenachweises bzw. der Erlaubnis für gewerbsmäßiges Handeln von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird?
Ich besitze ebenfalls den Sachkundenachweis und mei mir steht in der Erlaubnis lediglich drin:
Zitat:
"...hiermit erteile ich Ihnen die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Halten und Handel von/mit Koi..."
Dann folgende etlichen Seiten bezüglich Aufklärung zur Haltung auf Auflagen etc...
Dann heißt es:
Zitat:
"Diese Erlaubnis wird von mir unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt..."
Das amtliche Schreiben ist natürlich deutlich länger, das waren jetzt mal zwei Auszüge daraus... Es ist halt nichts darüber vermerkt das die Erlaubnis in bestimmten Abständen neu vergeben werden muß.
Von daher wäre es mal interessant zu wissen ob dies vielleicht von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein kann.
Gruß Chris




