Koiteich->Stress mit Nachbar

hikari

Mitglied
Hallo zusammen!

->Vorab:
(Morgen Abend folgt VIDEO+mit TON+und die Distanz zu Teich und Nachbarn)

Schon seit letzdem Jahr beschwert sich unser Nachbar, dass unser Bachlauf und Auslauf zu laut seien...

Er stand sogar schon mit dem Dezibelmesser und hat über seine Häcke rüber zu uns gemessen. :roll:


Er hat uns darauf hin auch ein Brief geschrieben, das wir es nur zu einer bestimmten Tageszeit laufen lassen dürfen! :evil:

HAT ER DAS RECHT DAZU?

(Das Plätschern ist echt nicht laut!)


Gibt es eine Regelung für der artige Sachen?(Probleme)
Gibt es eine Nachtruhe, die besagt das es kein Greräusch geben darf?)

Und Pumpe über nach ausstellen?
-Naja ich brauche nichts dazu sagen :roll:


Hattet ihr auch schon solche Probleme?



MFG Kai
 
Zum Glück haben wir net sone Horror-Nachbarn :)
Klingt für mich wie ein Fall für die Sendung Höllische Nachbarn :P
Aber wie laut ein Bachlauf genau sein darf... das weis ich leider auch net.
 
Meine Nachbarn sind sauer wenn ich den Bachlauf ausstelle. Bei dem Geplätscher kann man wunderbar schlafen. :?: :?: :?:


Aber es gibt solche und solche.

Trinke mal ein Bier mit dem Nachbarn oder lasse die Klage auf Dich zukommen. Null Problem!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Meine "Ex-Nachbarn" beschweren sich auch über jeden Scheiß.
Und schalten aber auch sofort die grün/weißen oder den Anwalt ein.
(Die Krönung war das einmal um 22.05Uhr die Polizei zu mir in den Garten kam, da der Nachbar Schlag 22.00Uhr dort angerufen hatte. :evil: )
Im Augenblick hat die Lebensgefährtin von meinem Vater auch das Problem das sich meine "Ex-Nachbarn" über die Lautstärke der Pumpe beschweren und das sie von dem Geräusch immer auf die Toilette müssen. :roll:
Da hinter der Pumpe kein Filter oder sonstiges hängt macht sie sie dann halt abends aus.

Du solltest:
1.Wie schon geschrieben eine Rechtsschutzversicherung abschließen
und dann
2.Einen Anwalt aufsuchen/anrufen und dich bei ihm informieren.

Es gibt halt Nachbarn mit denen kann man nicht reden.
 
Hallo Kai,

vom mir als Jurist bekommst du folgenden Rat und der ist völlig kostenlos.
Es gibt laut Gesetzt keinen Grund, warum du die Pumpe nicht laufen lassen darfst. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, wird bei dir eine Phonmessung vorgenommen. Geh die Sache gelassen an. Das Beste ist immer, sich mit dem Nachbar zu arrangieren. Lad ihn mal an deinen Teich ein und erklär ihm die Zusammenhänge, warum die Pumpe laufen muss. Wer weiss, vielleicht wird er auch Koi-Liebhaber. Auf jeden Fall solltest du, auch wenn ich mich wiederhole, einen Rechtsstreit vermeiden.
 
Hi,
ein nicht ganz ernst gemeinter Rat.
Dreh in der Zeit wo keine Ruhe sein muss die Stereo Anlage so laut, dass der Nachbar taub ist wenn die abgestellt ist und er das Plätschern am Teich als Erholung empfindet. :D

Nee im ernst, lass es mit Ruhe auf Dich zukommen. Null Problem!
 
Plankton schrieb:
Es gibt laut Gesetzt keinen Grund, warum du die Pumpe nicht laufen lassen darfst.

Also mir fallen da schon zwei Vorschriften ein, die in Verbindung miteinander zu einem Problem werden können.

Das Plätschern Deines Bachlaufes, welches der Nachbar auf seinem Grundstück hört, ist rechtlich gesehen die Zuführung eines sogenannten unwägbaren Stoffes. Sofern davon nur eine unwesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks ausgeht, kann der Nachbar diese nicht verbieten. Es kommt also zunächst einmal darauf an, ob das Plätschern Deines Bachlaufes eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt.

Die Frage der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung hat letztlich eine nette Dame oder ein netter Herr in einem schwarzen Mäntelchen zu entscheiden.

Die Tatsache, dass Dein Nachbar bereits den Geräuschpegel gemessen hat zeigt, dass er zumindest bereits eine eindeutige Richtung eingeschlagen hat.

Trotzdem ist der Rat, die Angelegenheit nicht eskalieren zu lassen, nicht der schlechteste.

Wie man vor diesem Hintergrund von "Null Problem" sprechen kann ist mir ein Rätsel.

Gruß

Wipe
 
Hallo Wipe,

von Null Problem spricht ja auch keiner. Deine Auslegung ist aber etwas sehr weit hergeholt. Sicherlich findet man einschlägige Entscheidungen vom BGH bezüglich solcher Fälle. Daher war mein Rat ja auch, einen Rechtstreit zu vermeiden. Wenn man so will, könnte man ein angeordnetes Abschalten der Filterpumpe als Aufforderung zur Tierquälerei betrachten. Aus einer Mücke kann man immer einen Elefanten machen.
 
Hi
ich würde ihn auch mal einladen und das Gespräch suchen. Außerdem kann man meist einen Bachlauf mit sehr einfachen Mitteln etwas ruhiger machen.
Bevor ich mir den Stress an tue und er mir eventuell mal Clortaps oder so in den Teich schmeißt würde ich ein Kompromiss finden.
Gruß Stefan
 
Hallo Plankton,

das von mir Beschriebene ist erstens keine Auslegung und zweitens nicht weit hergeholt. Es handelt sich hier um die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 906 BGB, welcher das Ausschließungsrecht des Grundstückseigentümers von jeglicher Einwirkung auf sein Grundstück beschränkt. In Verbindung mit § 1004 BGB kann dies durchaus zu einem Problem werden, wenn die Beschränkung nicht eingreift.

Im Übrigen hast nicht Du, sondern Hubert, der anscheinend zu jedem Thema etwas beitragen kann, von "Null Problem" gesprochen.

Selbstverständlich kann man aus einer Mücke immer einen Elefanten machen. Hier scheint das kleine schwarze Flügeltierchen aber unter tatkräftiger Mithilfe des Nachbarn schon langsam groß und grau zu werden.

Letztlich ist eine Lösung über den Dialog meistens die bessere. "Es mal ruhig auf sich zukommen zu lassen", führt oftmals eher dazu, dass die Sache irgendwann ein amtsgerichtliches Geschäftszeichen bekommt.

Gruß

Wipe
 
Hallo Wipe,

da hast du sicherlich Recht.
Das Pätschern kann man, wenn man so will als Emission ansehen, aber wohl im zumutbaren Rahmen.
Die §§ 906 und 1004 sind sehr allgemein gehalten. Bitte beachte hierzu das BundesimmissionsschutzGesetz. Hiernach darf ein solches Geräsch einen Geräuschpegel von tagsüber 50dB und nachtsüber 35dB aufweisen.

Daher gehe ich hier nicht von einer, wie in den von dir genannten §§, außergewöhnlichen Belastung aus.

Ein gute möglichkeit die Streitigkeit außergerichtlich zu klären, könnte das Hinzuziehen eines Schlichters sein.

Gericht entscheiden neigen im allgemeinen eher dazu, eine gütliche Einigung zu erziehlen.

Also, der gute Rat an den Verfasser dieses Treats, geh einen Schritt auf den Nachbar zu und versucht mit ihm eine Lösung zu finden. Das Recht ist jedoch mehr auf deiner, als auf der Seite deines Nachbarn.

Wipe, bist du Jurist? :D
 
Vielleicht ist es einfacher durch zusatzmaßnahmen die Wassergeräusche zu entschärfen ich kenn leider den Bachlauf u. Teich nicht setz doch mal paar Bilder ein.
 
Plankton schrieb:
Bitte beachte hierzu das BundesimmissionsschutzGesetz. Hiernach darf ein solches Geräsch einen Geräuschpegel von tagsüber 50dB und nachtsüber 35dB aufweisen.

Hallo Plankton,

genau das ist das Problem.

30 dB=Flüstern
35 dB=Blätterrauschen
60 dB=Einzelgespräch

Die Einhaltung oder Überschreitung der Grenzwerte hat im Rahmen des § 906 BGB indizielle Bedeutung. Ein Wasserfall kann schon mal etwas lauter sein als ein Blätterrauschen, insbesondere wenn man sich so wie Wolfi den Rheinfall im Garten nachgebaut hat.

Im Übrigen beantworte ich keine rhetorischen Fragen. :lol:

Gruß

Wipe
 
Hallo!

Erst einmal vielen, vielen Dank für eure Tipps und Unterstützung!!! :D
Bei einigen Beiträgen musste ich ehrlich ziemlich doll grinsen^^

Das Video:

http://de.youtube.com/watch?v=CLmpRIVeIps

Also ich habe den Auslauf so hinbekommen das es fast kein Geräusch ausübt, jedoch der Bachlauf verursacht noch geräusche... ->genaueres im Video!

Ich persönlich bin schon immer ein Mensch, der erst einmal versucht zu reden, es friedlich zu lösen...
Das Ding ist, als wir letztes Jahr im Spätsommer die "Mahnung" bekamen war dies Schriftlich, schnell den Brief reingeworfen und dann mit dem Auto weggefahren...(Schade, so löst man keine Probleme)

Ich denke, diese Familie hat keine lust zu reden...

Naja falls die Chlortablette rüberfliegt, und es zu Opfern kommt, dann haben die echt einen Schuss.
Unschuldigen Lebewesen schade zuzufügen, dann wäre entgültig Schluss. :evil:

Wenn sich die Nachbarn wieder beschweren, würde ich hart bleiben, wenn ich weiss, das ich rechtlich gesehen im Recht bin, das wiederum weiss ich nur, wenn ich ein derartiges Messgerät hätte... hmm eine etwas verzwickte Sache...


MFG Kai
 
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