wasseruhr garten - gesetze

mrandre77

Mitglied
hallo...

stimmt es...wenn man sich eine extra wasseruhr für den teich im garten anschliessen lassen will... das die rohre von der leitung auf dem weg zum wasseranschluss nicht an waschmaschinen und co vorbeiführen dürfen... ?

wird das überhaupt überprüft beim anschliessen wo die rohre lang verlaufen??

ich habe gar nicht vor damit zu waschen.... aber die rohre verlaufen halt leider auch durch den waschkeller... mein nachbar hat mir jetzt gesagt das die stadt mir die wasseruhr dann nicht anschliessen würde...

wie logisch???? dann könnte ich ja auch meine waschmaschine in den garten stellen.... würde dann nie einer merken....
 

OlympiaKoi

Business Mitglied
Hallo Andre,

das kann im Grunde jede Stadt so handhaben wie sie will. Die konkrete Rechtslage ist in Wasserverordnungen festgehalten, die Du nachlesen kannst.

Gruß,
Frank
 

riwerndrei

Mitglied
Hallo Andre,

ist leider so wie Frank sagt, bei meiner Stadt war das sehr einfach, Anruf bei der Stadt, im Internet Anmeldung dazu heruntergeladen und ausgefüllt,
danach kam die Bestätigung und die Aufforderung die Wasseruhr zu
installieren, die Fertigstellung sollte ich dann kurz bestätigen.

Habe ich dann gemacht, habe mir eine im Baumarkt geholt, auf geeichte achten !! und die nur mit einem Schlauchanschluss und Gardena Verbindungen angebracht. Ich habe einen großen Garten mit 4 Aussen
Wasserhähne. War sehr skeptisch ob das überhaupt geht, der Stadtwerke
Mann kam dann, notierte sich den Stand und ging wieder freundlich.

Die Ablesung erfolgt dann genau mit dem Hauptzähler, die Abrechnung bzw.
die Verrechnung dann mit der Haupt Jahresrechnung.

Allerdings sind die ersten 13 cbm nicht befreit von den Kanalgebühren, da es hierzu Musterurteile gibt, das dies Rechtswidrig ist, hätte ich klagen können, aber das habe ich wohlweisslich unterlassen, da ich die Großzügigkeit der
Stadt nicht gefährten wollte.

:D :D :D
 

mrandre77

Mitglied
danke....werd morgen mal dort anrufen.... wenn ich die wasseruhr direkt zum schluss mache...kann mir ja keiner unterstellen das ich auch waschen würde...

bei meinem kleinen teich gehts ja noch.... aber bei den leuten die dann am ende vom jahr 300m3 verbraucht haben....da werden die auch blöd schauen... :lol: soviel wasser kann man ja nicht zum gießen verwenden....


wenn die fragen warum ich die wasseruhr im garten haben will ???? darf man dann sagen das es für den teich ist??? eher nicht oder???
 

konny

Business Mitglied
ich hab letztes Jahr sogenanntes Gartenwasser benatragt, habe einen Antrag runter geladen, gefaxt und die Gebühr bezahlt.
Als ich die Erlaubniss bekam hab ich einen Klempner kommen lassen und der hat an der Leitung hinter dem letzten Wasserhahn im Keller und vor dem Wasserhahn draußen, also direkt an der Leitung nach draußen, die ja auch das Haus und den Keller versorgt, einen Wasserzähler angebaut und seit dem zahle ich für mein Wasser im Garten/Teich kein Abwasser mehr.

Hat mich ca 100€ gekostet

Der Klempner muste nur bestätigen das er den eingebaut hat mit Stempel und Stand der Wasseruhr

lg Konny
 

fch-pyromane

Mitglied
Unseren Werken habe ich erzählt, das wir das Wasser für unseren Teich nehmen. Das ist sogar erlaubt bei uns, nur Pool nicht. Es gibt auch die Möglichkeit geklärtes Teichwasser abzuführen, kostet ein paar Cent.
 

tümpel

Mitglied
Bei uns genauso : Wasseruhr (geeicht) aussem Baumarkt, selbst anbauen und beim ablesen halt Angeben was die Gartenuhr anzeigt und der Stand wird dann ohne Abwasser berechnet. Aber wie überlegen trotzdem einen Brunen zu setzen da bei uns 1 m/3 4,30€ kostet und Abwasser der m/3 auch nochmal 4,80 :twisted: wird auf Dauer teuer !
 

riwerndrei

Mitglied
mrandre77 schrieb:
wenn die fragen warum ich die wasseruhr im garten haben will ???? darf man dann sagen das es für den teich ist??? eher nicht oder???
Andre alles Wasser das nicht in den Kanal geht kann von der Kanalgebühr befreit werden, dazu gehört auch der Teich. :wink: :wink:
 

tommy07

Mitglied
Wasserzähler

Hi bei uns in Bergheim NRW darf man was über 10m³ hinausgeht von den Abwasserbühren befreien lassen wenn man einen separaten Wasserzähler ins freie installiert und nachweisen kann das sich darunter kein Abfluss befindet.
Man reicht ein Foto von dem Wasserstand des Wasserzählers mit ein und kann jedes jahr die volle verbrauchte Menge abzüglich der 10m³ von den Abwassergebühren befreien lassen.
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und kann beim Ordnungsamt nachgefragt werden.

Da ist je nach Teich Größe richtig viel Geld versteckt.
 

miul7

Mitglied
Bei uns auch mistig.

Man muss den 2ten Zähler von einer Firma einbauen lassen und die müssen eine Plombe setzen.

Für den 2ten Zähler muss man eine Gebühr pro pro monat bezahlen.

Die begründen das mit den höheren Verwaltungskosten durch den 2ten Zähler.



Ganz nett ist der Wasserverband bei uns nicht.

Bei uns waren es 400 Euro inclusive Montage,Material wie Wasseruhr und lieferung der Leitung bis zum Teich.

Die Leitung muste noch in eigenleistung im Boden verlegt werden.


Das beste kam aber nach dem ersten Jahr noch,der Klempner hatte die meldung zum 2ten Zähler ohne die eintragung 0000000000 geschickt.

So bekam ich nach den ersten Jahr ein schreiben das die den Wasserverbrauc für die 2te Uhr schätzen und ich solte angeben was ich so verbraucht habe.

Ich habe ein Bild per Mail geschickt ,mit den Zählerstand und habe ein nettes schreiben angefügt in den meine begeisterung deutlich zu lesen war.

Durch zufall hatte ich auch noch ein Bild beim einbau des Zählers gemacht ,wo der 000000 Stand auch zu erkennen war.


Seit dem klappt es.
 

alundra

Mitglied
Hallo
Auch bei uns in Gladbeck habe ich nachgefragt.

Die ersten 20 m³ pro Jahr werden laut Auskunft bei der Stadt nicht angerechnet. Die Gutschrift übers Abwasser erfolgt erst nach 2 Jahren.
Auch das Gartengrundstück muss entsprechend gross sein , sonst läuft garnichts.

Habe dann bei meinem 15m³ Teich davon Abstand genomen , lohnt der Aufwand und der Ärger nicht
 

OlympiaKoi

Business Mitglied
Hallo Frank,

das kannst Du einfach kippen, denn dazu gibt es ein rechtskräftiges Urteil. Ab dem ersten m³ muss das Abwasser kostenbefreit sein.

Gruß,
Frank
 
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