Weiser Karpfen

@ Johann Borkum
Wir haben da andere Auflagen bei uns im Verein und müssen uns an das Tierschutzgesetzt und an die Grundsätze der Angelfischerei des VDSF
halten.
Darin heißt es: Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden. Dabei dürfen ihnen nach § 1 Tierschutzgesetze ohne vernüftigen Grund keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugeführt werden.
Das Töten zum Zweck der Verwertung ist ein vernüftiger Grund im Sinne dieser Bestimmung.

Es hat so zu erfolgen, dass dem Fisch keine vermeidbaren Leiden zugefügt
werden. FISCHFANG AUSSCHLIESLICH ZUR FREUDE AM DRILL IST WEDER FISCHWAIDGERECHT NOCH NACH DEM TIERSCHUTZGESETZT ZULÄSSIG.

Das sind die Auflagen die wir hier haben.

Trotzdem Petri Heil und Grüsse
Rainer
 
Es hat so zu erfolgen, dass dem Fisch keine vermeidbaren Leiden zugefügt werden. FISCHFANG AUSSCHLIESLICH ZUR FREUDE AM DRILL IST WEDER FISCHWAIDGERECHT NOCH NACH DEM TIERSCHUTZGESETZT ZULÄSSIG.
Aber "catch and release" ist gerade bei Karpfenanglern hoch angesehen, ist das dann generell eine "Straftat"?

Viele Grüße
Hans
 
Magnum schrieb:
@ Johann Borkum
Wir haben da andere Auflagen bei uns im Verein und müssen uns an das Tierschutzgesetzt und an die Grundsätze der Angelfischerei des VDSF
halten.
Darin heißt es: Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden. Dabei dürfen ihnen nach § 1 Tierschutzgesetze ohne vernüftigen Grund keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugeführt werden.
Das Töten zum Zweck der Verwertung ist ein vernüftiger Grund im Sinne dieser Bestimmung.

Es hat so zu erfolgen, dass dem Fisch keine vermeidbaren Leiden zugefügt
werden. FISCHFANG AUSSCHLIESLICH ZUR FREUDE AM DRILL IST WEDER FISCHWAIDGERECHT NOCH NACH DEM TIERSCHUTZGESETZT ZULÄSSIG.

Das sind die Auflagen die wir hier haben.

Trotzdem Petri Heil und Grüsse
Rainer

Hallo!
Genauso ist es auch bei uns und in den meisten Vereinen in Deutschland!
Lebende Fische zu entnehmen das geht gar nicht und dann noch damit in Internet zu protzen, na ja so sind eben die JUNGEN Karpfenangler.
Später wundert man sich, dass die Gesetze immer schärfer werden!
Grüße Walter
 
hansemann schrieb:
Es hat so zu erfolgen, dass dem Fisch keine vermeidbaren Leiden zugefügt werden. FISCHFANG AUSSCHLIESLICH ZUR FREUDE AM DRILL IST WEDER FISCHWAIDGERECHT NOCH NACH DEM TIERSCHUTZGESETZT ZULÄSSIG.
Aber "catch and release" ist gerade bei Karpfenanglern hoch angesehen, ist das dann generell eine "Straftat"?

Viele Grüße
Hans

Hallo!
Hans zu dem "hoch angesehen" möchte ich erst mal nichts sagen.
Eine Straftat ist es auf jeden Fall, wenn der Fisch nach dem Fang noch eine Fotosession bekommt!
Warum darf in diesem Verein ein lebendiger Fisch mitgenommen werden, dass möchte ich gerne wissen?
Grüße Walter
 
Hallo zusammen, besonders an die Angler unter uns. Ihr kennt ja die Problematik mit der das Angeln im Moment verbunden ist.
Früher gabs noch den lebendigen Köderfisch, es waren Wettfischen an der Tagesordnung, Setzkescher und, und,und...Es wurde alles ein wenig übertrieben, aber nur von einer geringen Menge Anglern, das war vielen ein Dorn im Auge und als Resultat haben wir diese Auflagen bekommen.
Bei und hat jemand eine Meerforelle gefangen, damit geprahlt und das Foto auch noch ins Internet gestellt. Leider in der Schonzeit....
Folge vom unserem Verein: 1 Jahr Angelsperre und Geldstrafe.
Hätte er das Tier stillschweigend mit genommen, wäre gar nichts passiert.
Das nur mal am Rande.
Ich gehe zum Fischen um mich zu entspannen und die Natur zu genießen. Wenn ich auch nichts fange, aber zu Bsp. einen Eisvogel beim Fischen zusehen kann, ist das für mich schon ein Erlebnis und der Tag hat sich gelohnt.

So aber jetzt wieder das alte Thema.
MfG Rainer
 
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